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Aktuelle Fragestunde Oktober: Wiedererrichtung von Gebäuden nach Katastrophen

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Aktuelle Fragestunde Oktober: Wiedererrichtung von Gebäuden nach Katastrophen

Nur Gebäude, die nach dem 1. Oktober 1997 durch Natur- oder andere Katastrophen beschädigt oder zerstört wurden, können im Rahmen der gleichen Baumasse im selben Gemeindegebiet wiedererrichtet werden, wobei die frühere Zweckbestimmung beizubehalten ist. Für Gebäude, die vor diesem Datum beschädigt oder zerstört wurden, trifft dies nicht zu.

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