Die derzeitige Kopf-in-den-Sand- Politik der EU zu den Vorgängen in Katalonien muss endlich aufhören, fordert SHB-Obmann Roland Lang. Wenn Madrid bereits eine Volksbefragung mit Polizeigewalt niederknüppeln ließ, was erwartet uns dann bei einer Unabhängigkeitserklärung? Bei den Rufen der Katalanen stellt Brüssel sich taub, die Abtrennung Kosovos von Serbien aber – geschehen ganz ohne Referendum – erkannte die EU umstandslos an.
Es sei hier an das Urteil des internationalen Gerichtshofes (IGH) vom 22. Juli 2010 erinnert, der eindeutig erklärte, dass eine einseitige Unabhängigkeitserklärung eines Volkes jederzeit möglich sei:
„Die Entscheidung wurde am 22. Juli 2010 von Hisashi Owada, dem Präsidenten des Gerichts, verkündet. Es stellte klar, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht im Widerspruch zum Völkerrecht stehen würde, da weder das Völkergewohnheitsrecht noch das Völkervertragsrecht ein Verbot einseitiger Unabhängigkeitserklärungen eines Volkes beinhalten würde. Insbesondere verletze die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht die territoriale Integrität Jugoslawiens bzw. Serbiens, weil territoriale Unversehrtheit als Völkerrechtsprinzip nur für das Verhältnis zwischen Staaten, nicht jedoch für Akteure innerhalb eines Staates gelte.“ (Quelle: Wikipedia)
Es überrascht daher nicht, dass der serbische Präsident Aleksandar Vucic im Zusammenhang mit der Volksabstimmung in Katalonien erklärte: „Wie konnten 22 EU-Mitglieder diese Abtrennung anerkennen – entgegen dem Gemeinschaftsrecht und jener Politik, auf der die EU gründet? Warum darf Kosovo, Katalonien aber darf nicht? Das ist das schlimmste Beispiel von Doppelmoral in der Weltpolitik“.
Es ist erfreulich, dass nun zumindest die UNO sich der Vorgänge in Spanien annimmt, so der SHB. UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, meldete sich persönlich zu Wort und forderte Spanien auf, die Einreise von UN-Menschenrechtsexperten zuzulassen. Spanien wird sich aber wie in den sechziger Jahren Italien damit herausreden, dass es sich um ein „innerstaatliches Problem“ handle. Diese Ausrede ist aber mehr als dürftig. Auch die Menschenrechtsverletzungen und Terrormaßnahmen der faschistischen und kommunistischen Regime waren jeweils „innerstaatliche“ Vorgänge. Sie werden von der zivilisierten Welt heute einhellig verurteilt.
Jüngst wurde von Alfred de Zayas, UN-Sonderberichterstatter zur Förderung einer demokratischen und gerechten Ordnung, erklärt, dass die Unteilbarkeit eines Staates nur gegen andere Staaten gelte nicht aber gegen die demokratische Entscheidung des eigenen Staatsvolkes, die durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Diese Aussagen von hohen UN- Vertretern lassen hoffen, die EU hat sich aber klein, feig und hässlich gegenüber EU-Bürgern verhalten. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt, schließt Lang.
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes