Der Gesetzentwurf zur neuen Regelung der Befugnisse der Gemeinden, welcher gestern im ersten Gesetzgebungsausschuss behandelt wurde, spricht zwar von „loyaler Zusammenarbeit“ zwischen Land und Gemeinden, ist aber absolut diktatorisch ausgerichtet, denn die Gemeinden werden zur Zusammenlegung von Diensten und Befugnissen regelrecht gezwungen.
Die Landesregierung kann diesbezüglich Kontrollen durchführen und sollten die Gemeinden ihren Aufgaben nicht angemessen nachkommen, sind für diese Gemeinden Sanktionen bei der Gemeindefinanzierung vorgesehen. Zusätzlich kann die Landesregierung diese Gemeinden sogar entmündigen und einen Kommissär einsetzen, wodurch die Gemeinden zur Mitarbeit und Umsetzung dieser Maßnahmen gezwungen werden. Es spricht zwar nichts dagegen, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten oder besonders in kleinen Gemeinden Bereiche wie den Bauhof zusammenzulegen, doch sollte dies den Bedürfnissen der Gemeinden entsprechen und diesen die Möglichkeit gegeben werden selbst darüber zu entscheiden. Wo bleibt da die Berücksichtigung der Autonomie der Gemeinden?
Widersprüchlich ist auch, dass im Bericht des Gesetzentwurfes betont wird, die Arbeit der Gemeinden würde immer komplexer werden und gleichzeitig zwingt man die Gemeinden noch weitere Dienste und Aufgaben zu übernehmen. Zudem werden den Gemeinden besonders „haarige“ Bereiche wie die Regelung der Spielhallen oder der Tanzlokale übertragen. Aus diesen Gründen stimmte Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle dem Gesetzentwurf nicht zu und wird diesbezüglich im Landtag Änderungsanträge einbringen.
Myriam Atz Tammerle
Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit