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Unterbringung von Asylwerbern: Landeshauptmann setzt Gesetze außer Kraft, Gemeinden werden übergangen

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Die Landesregierung hat drastische Ausnahmebestimmungen für die Unterbringung von Asylwerbern in den Gemeinden genehmigt. Mit den im Landesgesetzentwurf zum Stabilitätsgesetz 2018 vorgesehen Bestimmungen wird der Landeshauptmann ermächtigt, gegen bisher geltende Gesetze Asylwerber in den Kommunen unterzubringen.

Alle Macht dem Landeshauptmann – Bürgermeister entmachtet
Die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, Bernhard Zimmerhofer und Myriam Atz Tammerle, zeigen sich über das diktatorische Vorgehen der Landesregierung erbost. Damit werden die Gemeinden in mehreren Zuständigkeitsbereichen komplett entmachtet. Die Asylwerber, in den meisten Fällen handelt es sich um Wirtschaftsflüchtlinge, können nun unabhängig von der urbanistischen Zweckbestimmung der betroffenen Zone und abweichend von geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Raumordnung in Betriebswohnungen, Wobi-Wohnungen, Lagerhallen usw. untergebracht werden. Eine entsprechende Genehmigung wird vom Landeshauptmann direkt ausgestellt und ersetzt die Baukonzession bzw. Baugenehmigung des Bürgermeisters.

Genehmigung des Landeshauptmannes ersetzt Baukonzession – Keine Gutachten mehr notwendig
Damit nicht genug: Sind Baumaßnahmen mit oder ohne Nutzungsumwidmung notwendig, so stellt die Genehmigung des Landeshauptmannes auch die erfolgte Genehmigung des Projekts fest und ersetzt die Baukonzession oder gleichwertige Baugenehmigung. Das Projekt wird unabhängig von jedem Gutachten, jeder Konzession, Ermächtigung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung genehmigt.

Sonderregelung bereits von Landesregierung genehmigt
Diese Sonderregelung sieht der Art. 8 des Landesgesetzentwurfes „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2018″ vor. Er wurde bereits in der Sitzung der Landesregierung vom 31. Oktober genehmigt. Nun wird er in der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtages behandelt, bevor er in den Landtag kommt. Die Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit kündigen ihren Widerstand an.

Stimmt Rat der Gemeinden dieser Entmachtung zu?
Der Sprecher der Arbeitsgruppe Gemeindepolitik der Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler, bringt es auf den Punkt: Die Bürgermeister werden übergangen und ihr entscheidendes Mitspracherecht wird ihnen entzogen. Die Süd-Tiroler Freiheit erwartet sich vom Rat der Gemeinden großen Widerstand. Die Gemeinderäte der Süd-Tiroler Freiheit werden jedenfalls gegen diese Vorgangsweise protestieren, so Thaler.

Das System Süd-Tirol schlägt wieder zu! Vorzugsschiene für Flüchtlinge – Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung
Schockiert zeigt sich auch Bezirkssprecher der Süd-Tiroler Freiheit im Eisacktal, Andreas Köck. Dort plant die Landesregierung zusammen mit der Gemeindeverwaltung, die Asylwerber in Dienstwohnungen im Gewerbegebiet unterzubringen. Obwohl laut Köck im Landesraumordnungsgesetz (Art. 44/quater) vorgesehen ist, dass die Dienstwohnungen in Gewerbegebieten ausschließlich von Unternehmensinhabern, Mitarbeitern und deren Familienangehörigen benützt werden dürfen, will der Landeshauptmann diese Bestimmung für Asylwerber außer Kraft setzen. Andreas Köck, welcher zeitgleich Gemeinderat der Dörfliste in Natz/Schabs ist, spricht von einer nicht annehmbaren Vorzugsschiene für Wirtschaftsflüchtlinge. Zudem hat dies die klare Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung zur Folge.

Sven Knoll, Myriam Atz Tammerle, Bernhard Zimmerhofer
Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit

Werner Thaler
Sprecher der Arbeitsgruppe Gemeindepolitik der Süd-Tiroler Freiheit

Andreas Köck
Bezirkssprecher der Süd-Tiroler Freiheit im Eisacktal

Auszug aus den Bestimmungen des Stabilitätspaktes (Art. 8 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1155 vom 31. Oktober 2017.

Das Dokument ist derzeit nicht abrufbereit. In Kürze wird das Dokument wieder hier erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

Andreas Köck, Archiv, Bernhard Zimmerhofer, Eisacktal, Myriam Atz Tammerle, Sven Knoll, Werner Thaler
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