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Doppelte Staatsbürgerschaft: Andreas Khol verbreitet Fehlinformationen in der Tiroler Tageszeitung.

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Doppelte Staatsbürgerschaft: Andreas Khol verbreitet Fehlinformationen in der Tiroler Tageszeitung.

In der heutigen Freitag-Ausgabe der Tiroler Tageszeitung meldet sich Andreas Khol zur Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler zu Wort und verbreitet eine Reihe von Fehlinformationen, die ─ im Sinne einer sachlichen und objektiven Diskussion ─ richtiggestellt werden müssen. Alle Bedenken, die Andreas Khol äußert, wurden bereits von Stellungnahmen der österreichischen Ministerien sowie von einem Rechtsgutachten der Universität Innsbruck entkräftet und widerlegt.

Beziehungen zu Italien würden belastet?
Andreas Khol behauptet, dass die österreichische Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler die Beziehungen zu Italien belasten würde. DAS IST NICHT RICHTIG! Italien bietet seit 2006 seinen eigenen italienischen Minderheiten in Slowenien und Kroatien ebenfalls die italienische Staatsbürgerschaft als Zweitstaatsbürgerschaft an und könnte somit nichts dagegen haben, wenn Österreich dasselbe für seine österreichische Minderheit in Italien (die Süd-Tiroler) machen würde. Die italienische Regierung hat sich zudem bereits positiv zur Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler geäußert und diese Initiative sogar als „vernünftigen Vorschlag“ bezeichnet.

Verfassungsänderung wäre nötig?
Andreas Khol behauptet, dass eine tiefgreifende Abänderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts durch ein Verfassungsgesetz notwendig wäre. DAS IST NICHT RICHTIG! Eine einfache Abänderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes würde ausreichen. Konkret bräuchte es nur einen Zusatzpunkt im §58c „Erwerb durch Anzeige“, darin wird bereits heute geregelt, dass Personen, die aus politischen Gründen die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, dieselbe wiedererlangen können, ohne ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen.

Hohe Gebühren/Sonderregelung?
Andreas Khol behauptet, dass die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler mit hohen Kosten verbunden wäre und man daher eine Sonderregelung treffen müsste. DAS IST NICHT RICHTIG! Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch „Anzeige“ ist mit keiner Gebühr verbunden und es bedarf daher auch keiner Sonderregelung.

Widerspruch zu Pariser Vertrag?
Andreas Khol behauptet, dass die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler im Widerspruch zum Pariser Vertrag stünde. DAS IST NICHT RICHTIG! Die Universität Innsbruck hat 2011 unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, welches bestätigt, dass die Umsetzung rechtlich problemlos möglich wäre und weder gegen nationale noch internationale Verträge verstößt. Auch der Vertrag von Saint-Germain, der Pariser Vertrag und das Unionsrecht stellen keine Hindernisse dar.

Wahlrecht/Sonderregelung?
Andreas Khol behauptet dass das Wahlrecht dahingehend abgeändert werden müsste, dass die Süd-Tiroler eigene Vertreter ins österreichische Parlament wählen könnten. DAS IST NICHT RICHTIG! Die Süd-Tiroler hätten als österreichische Staatsbürger dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Auslandsösterreicher. Europapolitisch würden sich insbesondere für Tirol interessante Perspektiven ergeben, da beispielsweise bei EU-Wahlen grenzüberschreitend in Nord-, Ost- und Süd-Tirol gemeinsame Kandidaten gewählt werden könnten. Die Rolle Tirols im Bund und auf EU-Ebene würde dadurch gestärkt.

Die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein sehnlicher Wunsch sehr vieler Süd-Tiroler, mit der die Verbindungen zwischen Süd-Tirol und Österreich gestärkt und die Tiroler Landesteile einander näher gebracht würden. Sie ist langfristig aber auch die beste Absicherung der Minderheitenrechte.

In Italien werden nämlich immer mehr Stimmen laut, die behaupten, dass die Süd-Tiroler 100 Jahre nach dem 1. Weltkrieg keine Österreicher mehr sind und daher auch keinen Anspruch mehr auf eine Autonomie haben. Damit einhergehend keimt immer öfter die Frage auf, wie die ethnische Süd-Tirol-Autonomie langfristig zu rechtfertigen ist, wenn zukünftig nicht mehr klar definiert werden kann, wer die zu schützende Ethnie ist.

Durch die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft wären die Süd-Tiroler auch rechtlich eine klar zu definierende österreichische Minderheit im italienischen Staatsgebiet, deren Rechte nicht mehr in Abrede gestellt werden könnten.

L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.

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