In der Diskussion um die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler gibt es inzwischen einen breiten politischen Konsens für die Notwendigkeit dieses wichtigen Anliegens. Leider wird von einigen „Experten“ noch immer versucht, das Thema schlecht zu reden, indem vermeintliche Probleme herbeigeredet werden, die es nicht gibt. Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, ruft daher zu einer sachlichen und wissenschaftlichen Diskussion auf, anstatt die Bevölkerung mit Scheinproblemen zu verunsichern.
Der internationale Vergleich zeigt, dass sich doppelte Staatsbürgerschaften ─ insbesondere zum Schutz ethnischer Minderheiten ─ weltweit bewährt haben. Bei der Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler geht es nicht um Privilegien, sondern um den individuellen Wunsch sehr vieler Süd-Tiroler, wieder Österreicher zu werden. In diesem Sinne braucht es keine komplizierten Sonderregelungen im Bereich des Wahlrechts oder des Wehrdienstes, sondern es würde ausreichen, den Süd-Tirolern denselbe Status aller anderen Auslandsösterreicher zuzugestehen.
Die von Obwexer und Pallaver aufgezeigten vermeintlichen Probleme sind bestenfalls persönliche Meinungen, aber keine wissenschaftlichen Argumente.
Insbesondere die ständig wiederholte Warnung, dass die Schutzfunktion Österreichs angeblich geschwächt würde, wenn zu wenig Süd-Tiroler die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, ist reines Kaffeesud lesen. Abgesehen davon, dass die Schutzmachtfunktion rechtlich von der Staatsbürgerschaft unberührt bleibt, kann Obwexer nicht wissen, wie viele Süd-Tiroler die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen würden. Nachdem alle deutsch- und ladinischsprachigen Parteien das Anliegen unterstützen und den Bürgern somit empfehlen würden, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, ist davon auszugehen, dass sehr viele Süd-Tiroler um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen würden.
Auch die Frage, wer die Süd-Tiroler sind, die antragsberechtigt wären, kann ohne Sonderregelungen beantwortet werden. Österreich hat in den Süd-Tiroler Gleichstellungsbestimmungen von 1979 bereits definiert, dass Süd-Tiroler die Bewohner der autonomen Provinz Bozen sind, die sich bei der letzten Volkszählung der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe zugehörig erklärt haben. Darüber hinaus steht es Österreich völlig frei gesetzlich zu regeln, ob auch andere Personengruppen die Staatsbürgerschaft beantragen könnten.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.