Die Süd-Tiroler Freiheit hat auf ihrer letzten Hauptausschusssitzung die Möglichkeit einer Kandidatur der Süd-Tiroler Freiheit bei den im Frühjahr 2018 stattfindenden Wahlen zum italienischen Parlament diskutiert.
Der Hauptausschuss hat daraufhin eine Reihe von Vor- und Nachteilen abgewogen und hat wie bereits 2013 entschieden, nicht zu kandidieren.
Dies aus mehreren Gründen:
1. Die Selbstbestimmung und das Los von Rom ist und bleibt das Hauptanliegen der Süd-Tiroler Freiheit. Es gilt, für dieses zuvörderst in Bozen einzutreten und weiter voranzutreiben als in Rom, wo man gegen eine bislang zu große und unübersichtliche Mehrheit ankämpfen müsste.
2. Für eine Kandidatur müssten Unterschriften gesammelt werden, die bis Ende Jänner bzw. Anfang Feber eingereicht werden müssten.
3. Die Hürden für die Erlangung eines Mandats sind sehr hoch. Dass eine deutsche Oppositionspartei oder ein oppositionelles Wahlbündnis ein Mandat gewinnen, ist unter den minderheitenfeindlichen Rahmenbedingungen des derzeitigen Wahlgesetzes eher unwahrscheinlich.
4. Der finanzielle Aufwand für den Wahlkampf steht in einem zu hohen Verhältnis zur Aussicht auf eine erfolgreiche Wahl im Sinne der Erlangung von mindestens einem Mandat.
5. Der Ausgang der Parlamentswahl wäre zu unsicher. Bestenfalls könnte ein Achtungserfolg erzielt werden, aber selbst dies ist nicht gewiss. Ein Misserfolg bei der Parlamentswahl würde sich äußerst negativ auf die im Herbst 2018 anstehende Landtagswahl auswirken.
6. Statt Zeit, Energie und Geld in die Parlamentswahlen zu investieren, zieht die Süd-Tiroler Freiheit es vor, ihre Kräfte für vorgenannte Landtagswahl aufzusparen.
Der Hauptausschuss der Süd-Tiroler Freiheit