Betriebswohnungen, Wobi-Wohnungen oder Lagerhallen können nun direkt Asylwerbern zur Verfügung gestellt werden. Möglich wird dies durch eine Sonderregelung im Stabilitätsgesetz 2018, die am Freitag vom Landtag beschlossen wurde. Die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, Bernhard Zimmerhofer und Myriam Atz Tammerle, die gegen die Einführung dieser Sonderregelung gestimmt haben, zeigen sich enttäuscht.
Myriam Atz Tammerle erklärt: „Das Raumordnungsgesetz gilt für alle Bürger! Doch der Landeshauptmann setzt sich über bisher geltendes Gesetz einfach hinweg! Der neu eingeführte Artikel 8 des Stabilitätsgesetzes ermächtigt ihn nun, Wohnungen oder Hallen zu Asylunterkünften umzufunktionieren und damit die bisherigen Zweckbestimmungen aufzulösen. Ursprüngliche Baukonzession bzw. Baugenehmigung durch den Bürgermeister werden folglich hinfällig, unabhängig von jedem bisherigen Gutachten oder von jeder bisherigen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Vorgehen des Landeshauptmannes ist schlichtweg diktatorisch und ein Schaden für die Demokratie, denn den Bürgermeistern wird ihr Mitspracherecht entzogen und die Gemeinden werden im Bereich Raumordnung entmachtet. Zudem wird eine Ungleichbehandlung gegenüber den Bürgern geschaffen, weil für diese die Zweckbestimmungen weiterhin gelten werden!“
Für Atz Tammerle zeigt sich sehr deutlich, wo der Landeshauptmann seine Prioritäten legt: „Die Asylwerber legt Kompatscher auf die Vorzugsschiene, während er die einheimische Bevölkerung das Nachsehen haben lässt. Für Asylwerber – in den meisten Fällen handelt es sich um Wirtschaftsflüchtlinge – werden krampfhaft und gegen bisher geltende Gesetze Unterkünfte herbeigezaubert, doch für die vielen Senioren, die seit Jahren auf einen Platz im Altenheim oder auf eine Seniorenwohnung warten, wird nichts unternommen“.
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Süd-Tiroler Freiheit