Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, zeigt sich verwundert über die Aussagen von Landeshauptmann Kompatscher, welcher im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler heute auf einer Pressekonferenz die unwahre Behauptung verbreitet hat, dass eine rasche Umsetzung rechtlich nicht praktikabel sei. Derart unüberlegte Äusserungen schaden dem Anliegen, es bedarf gerade jetzt einer sachlich fundierten und seriösen Diskussion.
Die von Kompatscher aufgeworfene Problematik des „Übereinkommens zur Verminderung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten“ das Österreich angeblich erst nach einer Vorlaufzeit von einem Jahr kündigen müsste, ist nicht richtig und wurde bereits rechtlich geklärt.
Das Rechtsgutachten, das die SVP selbst (!) in Auftrag gegeben hat, besagt eindeutig:
„Völkerrechtlich erfordert der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Südtiroler“, dass entweder Italien oder Österreich das Europäische Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (1963) kündigt. Italien hat diese „Vorleistung“ bereits Ende Mai 2009 mit der Kündigung von Kap I EÜmStA erbracht.“
Nachdem Italien diesen Vertrag bereits gekündigt hat, bindet die Regelung Österreich im Verhältnis zu Italien nicht mehr, da diese nur zwischen Vertragsparteien gilt. Hinzu kommt, dass §58c des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes auch heute schon für bestimmte Gruppen Doppelstaatsbürgerschaften ermöglicht, ohne dass dies dem Übereinkommen widerspricht. Im §58c ließe sich auch der Süd-Tirol-Passus einbauen.
Nicht zuletzt sei darauf verwiesen, dass auch Italien sein Staatsbürgerschaftsgesetz bereits 2006 zugunsten von Doppelstaatsbürgerschaften abgeändert hat, das internationale Übereinkommen aber erst 2009 (mit Wirksamkeit am 4. Juni 2010) gekündigt hat.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.