Begehrensantrag

Einkommensteuer für Unternehmenseinkünfte IRI

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Begehrensantrag

Einkommensteuer für Unternehmenseinkünfte IRI

Die mit dem Haushaltsgesetz 2017 neu eingeführte Einkommensteuer für Unternehmenseinkünfte (IRI – imposta sul reddito d’impresa) soll erst ab der Steuerperiode 2018 und nicht wie ursprünglich vorgesehen bereits ab der Steuerperiode 2017 Anwendung finden.

Nachstehend der Begehrensantrag als PDF-Datei:

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Aktuelle Fragestunde Jänner 2018: Verteidigungsministerium und Militärgelände Gmund
Anfrage: Meraner Weihnacht 2017 (Beantwortet)

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