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Nächste Woche im Landtag: Die Gültigkeitsdauer des Führerscheins auf 15 Jahren erhöhen!

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Nächste Woche im Landtag: Die Gültigkeitsdauer des Führerscheins auf 15 Jahren erhöhen!

Die Verlängerung des Führerscheins in Italien soll in Zukunft nicht wie bisher im Abstand von zehn Jahren, sondern nur alle 15 Jahre erfolgen. Ein entsprechender Begehrensantrag der Süd-Tiroler Freiheit wird nächste Woche im Landtag behandelt.

In Italien muss der Führerschein alle zehn Jahre verlängert werden. Dies ist für den Bürger mit erheblichem bürokratischem und finanziellem Aufwand verbunden.
Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 sieht in Artikel 6, Absatz 2. a) folgendes vor: Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können diese Führerscheine auch mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 15 Jahren ausstellen.

Die EU-Regelung lässt den Mitgliedsstaaten also die Möglichkeit offen, eine Führerschein-Verlängerung im Abstand von 15 Jahren vorzusehen. Von dieser Möglichkeit haben unter anderem Österreich und Deutschland Gebrauch gemacht.

„Durch eine Verlängerung der Frist auf 15 Jahre könnte ein erheblicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet, und Unannehmlichkeiten für den Bürger reduziert werden“, zeigt sich der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit Bernhard Zimmerhofer überzeugt!

Bernhard Zimmerhofer
Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit

Archiv, Begehrensantrag, Bernhard Zimmerhofer
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