Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen zum Recht auf Gebrauch der Muttersprache seit fast 30 Jahren gelten, kommen viele staatliche Institutionen der Zweisprachigkeitspflicht noch immer nicht nach. In jeder monatlichen Sitzungsfolge des Landtags werden Verstöße vorgebracht. Zuständig für die Verhängung von Strafen bei Nicht-Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht ist noch immer der Regierungskommissär in Bozen.
Hunderte ladinische und deutschsprachige Bürger meldeten bereits ihre Diskriminierungen den Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, die den Verstößen der Minderheitenrechte stets mit Hartnäckigkeit nachgehen.
So kontaktierte Myriam Atz Tammerle, die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, heute direkt den Regierungskommissär Präfekt Vito Cusumano, und hinterlegte für zwei aktuelle Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht eine Sachverhaltsdarstellung, damit er weitere Schritte dagegen einleiten möge.
Landtagsabgeordnete Atz Tammerle machte ihn darauf aufmerksam, dass die geltenden Bestimmungen der Zweisprachigkeitspflicht immer häufiger verletzt werden und dadurch der Südtiroler Bevölkerung ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache verwehrt wird. Um diesen diskriminierenden Fehlentwicklungen in Süd-Tirol entgegenzuwirken, sei es notwendig, betont Myriam Atz Tammerle dem Regierungskommissär gegenüber, dass er kraft seines Amtes und der geltenden Gesetzte rechtliche Schritte einleiten, bzw. die vorgesehenen Sanktionen bei Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht verhängen möge.
Myriam Atz Tammerle
Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit