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Personal: Rom greift wieder Autonomie an.

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Der erste Gesetzgebungsausschuss musste sich heute wieder mit einer Anfechtung von Seiten des Verfassungsgerichtshofes befassen. Dabei ging es um die Ausbezahlung von Löhnen und Renten des Landespersonals.

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat ein Gesetz aus dem fernen Jahre 1992 angefochten. Myriam Atz Tammerle, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, unterstrich in der Ausschusssitzung: „Diese Anfechtung macht zum wiederholten Male deutlich, dass Süd-Tirol trotz Autonomiestatut von Rom bevormundet wird!“

Genauso wie im Sanitätswesen hat Süd-Tirol, laut Autonomiestatut, auch im Personalwesen primäre Zuständigkeit in der Gesetzgebung. Auch die Kosten dafür trägt alleinig das Land. Wie dieser Fall zeigt, reicht der Schutz der Autonomie vor diesem unberechenbaren Staat für Süd-Tirol nicht aus.

Um auch zukünftig derartigen Angriffen von Seiten Roms gestärkt entgegenzutreten, ist es wichtig das Anrecht der Süd-Tiroler auf die Autonomierechte und die Schutzmacht Österreichs zu stärken. Grundsätzlich ist der beste Schutz vor Italien, nicht zu Italien zu gehören.

Myriam Atz Tammerle
Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit

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