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SHB: In Erinnerung an Karl Thaler, der morgen in Tramin beerdigt wird: „Häftling in einem faschistischen KZ“

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SHB: In Erinnerung an Karl Thaler, der morgen in Tramin beerdigt wird: „Häftling in einem faschistischen KZ“

Am 20. Jänner 1964 wurde der 36jährige kriegsversehrte und einbeinige Drogist Karl Thaler aus Tramin vor dem Schwurgericht in Mailand in dem ersten großen Prozess gegen Südtiroler Freiheitskämpfer einvernommen, so Obmann Roland Lang vom Südtiroler Heimatbund. Sein „Verbrechen“ war es gewesen, über den Innsbrucker Gesangsverein mit der Frau des Bergisel-Bund-Geschäftsführers Dr. Eduard Widmoser und später mit diesem selbst bekannt geworden zu sein und in der Folge die Freundschaft zur Familie Widmoser gepflegt zu haben. Deshalb war er nun auch der „politischen Verschwörung“ nach Artikel 305 des aus der Faschistenzeit stammenden „Codice Penale“ angeklagt.

Als der Gerichtsvorsitzende Dott. Simonetti ihm die Freundschaft zur Familie Widmoser vorhielt, erwiderte Thaler darauf: „Ich habe noch nie gehört, daß es in einem freien Staat verboten wäre, mit einer ausländischen Familie freundschaftliche Beziehungen aufzunehmen.“Und dann sagte Thaler: „Heute sind es genau 32 Monate, seitdem ich nicht mehr Drogist, sondern Häftling in einem faschistischen KZ bin.“

Gerichtspräsident Simonetti: „Ich verstehe nicht, erklären Sie das näher.“

Thaler: „Man hat mir Artikel aus dem faschistischen Gesetzbuch angehängt, nur aus Haß gegen mich.“

Obschon Thaler nichts außer seiner Bekanntschaft zur Familie Widmoser angelastet werden konnte, wurde er vom Schwurgericht zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt.

Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes

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