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Schriftliche Anfrage: Mindesteinkommen für zu Lasten lebende Familienmitglieder

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Schriftliche Anfrage: Mindesteinkommen für zu Lasten lebende Familienmitglieder

Ein Rentner hat der Süd-Tiroler Freiheit über folgenden Fall berichtet: Wegen seiner Rente bezieht seine Ehefrau nicht einmal die ihr zustehende Mindestrente, sondern nur eine Rente von ca. 4.400 Euro im Jahr. Dadurch dass der jährliche Betrag von ca. 2.800 Euro überschritten wird, gilt die Ehefrau auch nicht mehr als zu Lasten ihres Ehemannes lebend und ist nicht ticketbefreit. In weiterer Folge verliert der Ehemann den Steuerfreibetrag, muss aber für alle Arzt- und Medizinspesen inklusive Zahnarzt aufkommen (was in seinem Fall nicht wenig ist) und kann die Kosten bei seiner Steuererklärung nicht in Abzug bringen.

Nachstehend die Anfrage als PDF-Datei:

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