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Schriftliche Anfrage: Sprachkurse für Sicherheitskräfte

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Schriftliche Anfrage: Sprachkurse für Sicherheitskräfte

Die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht und die damit verbundene Gewährung des Rechtes auf Gebrauch der Muttersprache sind in Süd-Tirol für Sicherheitskräfte gesetzlich vorgeschrieben. Immer wieder beklagen Süd-Tiroler Bürger, dass sie in Gesprächen mit Sicherheitskräften nicht in ihrer Muttersprache, vor allem der deutschen Muttersprache, kommunizieren können.

Nachstehend die Anfrage als PDF-Datei:

Das Dokument ist derzeit nicht abrufbereit. In Kürze wird das Dokument wieder hier erreichbar sein. Wir bitten um Verständnis.

Antwort:

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