Als sehr gut und diplomatisch von enormen Wert bezeichnet der Südtiroler Heimatbund das neue Konsulargesetz, das das Recht der deutsch- und ladinischen Bevölkerung auf konsularischen Schutz durch Österreich verbrieft, berichtet Obmann Roland Lang.
Das Gesetz selbst setzt eine EU-Richtlinie um, welche die gleichförmigen Bestimmungen in Bezug auf den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland vorsieht. Auf diese Art und Weise werden aller Wahrscheinlichkeit nach die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler zwischen dem italienischen und österreichischen Konsulat wählen können. Eine weitere Bindung an Österreich ist somit Fakt, berichtet Lang.
Bisher hatte unser Vaterland kein individuelles Konsulargesetz. Dementsprechende Regelungen waren auf unterschiedliche Gesetze verstreut. Das war mitunter sehr komplex. Bis jetzt kam lediglich das Wiener Einkommen über konsularische Beziehungen zum Gebrauch.
In Paragraf des Gesetzesentwurfs werden jene Personengruppen aufgezählt, denen die österreichischen Konsularbehörden konsularischen Schutz gewähren: Österreichischen Staatsbürgern und Österreich zuzurechnenden juristischen Personen, „nicht vertretenen Unionsbürgern“ sowie „sonstigen Personen, sofern eine völker- oder unionsrechtliche Verpflichtung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion dies vorsieht“. In den Erläuterungen zum Gesetzestext wird konkret die Schutzfunktion für die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler angeführt, aber auch der konsularische Schutz für ehemalige österreichische Staatsbürger, die Opfer des Nationalsozialismus geworden sind.
Damit wird in den Erklärungen zum vorliegenden Gesetzestext die Schutzfunktion für die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler explizit aufgeführt. Und das ist in einem schier grenzenlosen Europa und im Sinne der historischen Verbindung zwischen Österreich und Südtirol mehr als nur löblich und förderlich, schließt Lang.
Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes