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Mit der doppelten Staatsbürgerschaft können sich Süd-Tiroler an österreichische Konsulate wenden.

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Mit der doppelten Staatsbürgerschaft können sich Süd-Tiroler an österreichische Konsulate wenden.

Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, bezeichnet die Polemik über den Entwurf zum neuen österreichischen Konsulargesetz, mit welchem auch Süd-Tiroler die Dienste österreichische Konsulate in Anspruch nehmen könnten, als völlig überzogen. Die heftigen Reaktionen aus Italien zeigen aber, wie wichtig gerade die doppelte Staatsbürgerschaft für die Süd-Tiroler ist, da diese automatisch die Möglichkeit mit sich bringt, sich an alle österreichischen Auslandsvertretungen zu wenden.

Leider sind auch in Süd-Tirol wieder einmal einzelne Parteien und Politiker auf das Thema aufgesprungen, ohne sich über die Hintergründe zu informieren. Es handelt sich bisher nur um einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Konsulargesetzes, der noch die Gesetzgebungsausschüsse durchlaufen muss, bevor er vom Nationalrat behandelt wird. Der Gesetzentwurf wird nun neu überarbeitet, sodass auch nicht mehr die Gefahr besteht, die Umsetzung der doppelten Staatsbürgerschaft zu verhindern, indem Italien ─ als faulen Kompromiss ─ nur einer konsularischen Vertretung der Süd-Tiroler durch Österreich zustimmt. Die Zustimmung Italiens braucht es ohnehin nicht.

Die Diskussion hat aber doch etwas positives gebracht, nämlich die parteiübergreifende Erkenntnis, dass es wichtig ist, dass sich die Süd-Tiroler im Ausland an die österreichischen Behörden wenden können, um in ihrer deutschen Muttersprache zu kommunizieren.

In diesem Sinne ruft die Süd-Tiroler Freiheit alle Parteien und namentlich den Landeshauptmann dazu auf, sich mit derselben Begeisterung für die rasche Umsetzung der doppelten Staatsbürgerschaft einzusetzen. Mit der Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft können sich die Süd-Tiroler nämlich dann automatisch an alle österreichischen Auslandsvertretungen wenden.

Im Gegensatz zu einem einfachen Konsulargesetz, das ja auch jederzeit wieder abgeändert werden könnte, bliebe mit der Staatsbürgerschaft das Recht sich an eine österreichische Vertretung im Ausland zu wenden, unauslöschlich bestehen.

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in jeder Hinsicht die beste Absicherung!

L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.

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