Der Süd-Tiroler Freiheit werden immer wieder Fälle von Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht im Gesundheitswesen gemeldet.
Im jüngsten Fall geht es um die Entlassungspapiere und den Arztbrief, die von der Neurochirurgie im Landeskrankenhaus Bozen ausgestellt wurden. Auch die Befunde von Folgeuntersuchungen des betroffenen Patienten (Röntgen und Computertomographie auf der Radiologie im Sanitätsbetrieb Bozen, Magnetresonanz in der Bonvicini-Klinik) wurden nur in italienischer Sprache ausgehändigt. Dabei waren die Ärzte zumindest des Sanitätsbetriebes deutschsprachig.
Mit einer Landtagsanfrage wollen die Abgeordneten Sven Knoll, Bernhard Zimmerhofer und Myriam Atz Tammerle von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker einmal mehr den Grund für die laufenden Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht im Gesundheitswesen erfahren. Ferner wollen sie wissen, wie Patienten ihr Recht, in ihrer Muttersprache bedient zu werden, geltend machen können.
Cristian Kollmann, Pressesprecher der Landtagsfraktion sowie Sprecher der bei der Süd-Tiroler Freiheit angesiedelten Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ stellt ernüchternd fest: „Unsere Landtagsanfragen in Sachen Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht haben nunmehr Tradition.“ Seine Forderung: „Die Landesregierung ist angehalten, das Problem nicht länger kleinzureden, sondern, unter Androhung von Sanktionen, die verantwortlichen Ärzte und Betriebe an ihre Zweisprachigkeitspflicht zu erinnern!“
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Dr. Cristian Kollmann, Pressesprecher