Der verstorbene Georg Lanz aus Terlan hatte in der Zeit des Freiheitskampfes einen schweren Leidensweg durchmachen müssen. Er war am 25. Juli 1961 verhaftet und in der Carabinierikaserne von Eppan schwerstens misshandelt worden, berichtet Roland Lang, Obmann des Südtiroler Heimatbundes.
In einer für die Südtiroler Volkspartei angefertigten und von ihm unterzeichneten Niederschrift hat Georg Lanz die erlittenen Misshandlungen geschildert: Drei Tage und drei Nächte lang Faustschläge ins Gesicht – schwere Nierenschläge – Blendung mit einer Lampe – Schläge mit einem Lineal – nichts zu essen und nichts zu trinken.
Als der von Durst gepeinigte Lanz heimlich aus der Abortschale zu trinken versuchte, wurde ihm stattdessen eine Salzlösung eingeflößt, die Erbrechen verursachte. Wie Lanz berichtete, versprach ihm ein Oberst der Carabinieri voll Hohn, dass er in wenigen Tagen nur noch Sand erbrechen werde. Lanz brach fünf- bis sechsmal bewusstlos zusammen.
Als man nach dem ergebnislosen Verhör Lanz schließlich am vierten Tag entlassen musste, zwang man ihn vorher noch, mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er nicht misshandelt worden sei.
Als der Züricher Arzt Dr. H. Manz im Auftrag der SVP Georg Lanz zusammen mit seinem Kollegen Dr. Ausser in dessen Ordination in Terlan untersuchte, konnten beide Mediziner bei dem kräftigen Mann noch am 3. August 1961 eine schwere Traumatisierung feststellen.
Die Carabinieri gaben noch nicht auf. Am 4. April 1964 verhafteten sie Georg Lanz erneut. Nach seinem Verhör kam er völlig verstört nach Hause, wo er dann mit einem giftigen Spritzmittel Selbstmord zu begehen versuchte. In lebensbedrohlichem Zustand wurde Lanz in das Krankenhaus Bozen eingeliefert.
Am 20. April 1966 wurde Georg Lanz im 2. Mailänder Südtirol-Prozess zu 8 Monaten Haft verurteilt In der Berufungsinstanz wurde dann das Verfahren gegen ihn eingestellt. Erst damit war auch sein seelisches Martyrium zu Ende.
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Roland Lang
Obmann des Südtiroler Heimatbundes