Der Regionalrat hat ein Gesetz zur Förderung und zum Schutz der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Minderheit verabschiedet. Wahrlich ein Meilenstein! Dies findet auch der Welschtiroler Abgeordnete Giuseppe Detomas („Dolomiten“ vom 17. Mai).
Doch das Gesetz hat einen Schönheitsfehler: In Artikel 1, Absatz 2 ist von „europäischen und internationalen Konventionen über den Schutz der Minderheiten“ die Rede. Hier hätte es sich angeboten, zudem auf Artikel 470 des Berichts der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1985 über Orts- und Personennamen zu verweisen. Er besagt, dass forcierte Übersetzungen von Eigennamen einen „kulturellen Übergriff und Aggressionsakt“ darstellen und dass es gilt, „die Wiedereinführung traditioneller einheimischer Orts- und Personennamen zu fördern, indem so weitgehend wie möglich ihnen angefügte fremde Elemente wieder entfernt werden“.
Zwar hat sich der Regionalrat, auf Antrag der Süd-Tiroler Freiheit, dem Bericht der Vereinten Nationen angeschlossen, doch die faschistische, pseudoitalienische, bis heute manipulative Toponomastik hat er verteidigt. Diese will er den Minderheiten weiterhin zumuten, statt sie davor zu schützen! Ist das nicht schizophren?
Cristian Kollmann
Süd-Tiroler Freiheit