Regelmäßig verstößt ein Bauunternehmen gegen die Zweisprachigkeitspflicht bei der Beschilderung der Baustellen in Meran. Laut den Bestimmungen nach D.P.R. Nr. 574/1988, welche zu den wichtigsten Schutzbestimmungen zu Gunsten der deutschen Minderheit in Südtirol zählen, kommt diese Verletzung eines verfassungsrechtlich geschützten Grundrechtes (Art.6 Verf.) gleich. Deshalb stellte Christoph Mitterhofer eine Anfrage an die Gemeinde Meran.
Dies vorausgeschickt, möchte der Gemeinderat der SÜD-TIROLER FREIHEIT folgende Fragen beantwortet wissen:
1. Wie möchte die Stadtregierung vorgehen um den regelmäßigen Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht bei der Beschilderung von Baustellen entgegen zu wirken?
2. Wird bei der Ausschreibung bzw. bei der Auftragsvergabe darauf hingewiesen, dass die Zweisprachigkeitspflicht gilt?
3. Wie viele Ausschreibungen der öffentlichen Hand wurden 2017 von Süd-Tiroler Unternehmen übernommen, wie viele von anderen?
Christoph Mitterhofer,
Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit in Meran
Antwort der Stadtverwaltung: