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Schriftliche Anfrage: Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit?

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In einem Rundschreiben des Generaldirektors des Süd-Tiroler Sanitätsbetriebes Dr. Thomas Schael an alle Mitarbeiter geht hervor, dass jeder Bedienstete, der bisher über die Versicherungsgesellschaft „UNIQA“ für grobe Fahrlässigkeit versichert war, selbst für die Abdeckung dieses Risikos sorgen muss. Bisher wurde diese Dienstleistung durch den Sanitätsbetrieb erledigt.

Nachstehend die Anfrage:

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