Was sagt ein direkt Betroffener?

Versäumter Pflichtversicherungsschutz des Sanitätspersonals

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Was sagt ein direkt Betroffener?

Versäumter Pflichtversicherungsschutz des Sanitätspersonals

Am vergangenen Sontag um 21 Uhr erhielt er die Mitteilung über den beendeten Pflichtversicherungsschutz. Wohl ein schlechter Scherz, dachte sich im ersten Moment Dr. Andreas Tutzer, der im Krankenhaus Bozen als Orthopäde und Unfallchirurg arbeitet.

Von wegen: Wie aus heiterem Himmel erfuhren 7000 Angestellte des Sanitätsbetriebes, dass sie innerhalb von sechs Tagen eine persönlich ausgearbeitete valide Pflichtversicherung abschließen sollten.

Dr. Tutzer, der auch Landtagskandidat der Süd-Tiroler Freiheit ist, wunderte sich: „Bekanntlich gehört es zum guten Ton eines Großbetriebes, selbst dafür zu sorgen, dass seine Angestellten pflichtversichert sind, zumal dann die Verhandlungsbasis eine ganz andere ist und entsprechende Versicherungsvorteile aushandelbar sind. Und unter dem Gesetz der Behandlungspflicht im Notfall hätte das Medizinpersonal nun plötzlich unversichert weiterarbeiten sollen? Unverantwortbar!“

Doch wie konnte es zu diesem Versäumnis innerhalb des Sanitätsbetriebes kommen? Die Institutionen, die mit der Abwicklung der Pflichtversicherungsverträge beauftragt waren, hätten offenbar die erforderlichen Abläufe für die Neuausschreibungen unterschätzt, und daher sei ihnen die Zeit davon gelaufen. Dr. Tutzer reagiert mit Unverständnis: „Gerade so, als ob für die verantwortlichen Institutionen eine zum wiederholten Male durchgeführte Prozedur Neuland gewesen wäre. Wohl kaum waren da ausschließlich Neulinge am Werk.“

Auch bedauert der Krankenhausarzt: „Bekanntlich gibt es viele Baustellen im Sanitätsbetrieb, und da wird die eine oder andere Baugrube übersehen. Mit der Pflichtversicherung ist nun eine weitere dazu gekommen. Dass man nun uns, das Sanitätspersonal, die wir an vorderer Front unabdingbar auf den notwendigen Versicherungsschutz angewiesen sind, in diese Baugrube fallen lässt, zeigt unseren wahren Stellenwert. Zusätzlich unterstrichen wird dieser mit einer vielleicht gut gemeinten, doch lapidaren Aufklärungs- und Besserungs-Gelobung.“

Dr. Tutzer fürchtet, kurzum, für den Sanitätsbetrieb einen weiteren Imageverlust. Er schlussfolgert: „Zumindest konnte der finanzielle Schaden im Falle zahlreicher Absagen von geplanten Eingriffen und Therapien gerade noch abgewendet werden. Doch wie für uns Ärzte und das übrige Personal die Situation in einem Jahr, d.h. nach dem Ablauf der Versicherungsverlängerung, sein wird, wissen wir nicht. Das Mindeste, was die Verantwortlichen jedoch tun können, ist, dass sie uns als Sanitätspersonal über den Stand der Verhandlungen laufend informieren und wir somit genügend Zeit haben, dem Versicherungsangebot zuzustimmen oder es abzulehnen.“

Dr. Andreas Tutzer
Landtagskandidat der Süd-Tiroler Freiheit

Andreas Tutzer, Krankenhaus, Pflichtversicherungsschutz, Sanitätsbetrieb, Sanitätspersonal
Schriftliche Anfrage: Gesundheitsbezirk Bruneck sucht „Krankenpfleger/innen (ohne Sprachnachweis)“. 2. Versuch.
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