In den letzten Wochen gingen mehrere Meldungen durch die Medien das die Außenbeschallung sowie Kleiderständer und Plakate zukünftig nicht mehr gestattet werden in der Stadt Meran. Um zu erfahren was es damit auf sich hat, stellte Gemeinderat Christoph Mitterhofer folgende Anfrage.
Dies vorausgeschickt, möchte der Gemeinderat der SÜD-TIROLER FREIHEIT folgende Fragen beantwortet wissen:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet das Verbot der Außenbeschallung innerhalb der Gemeinde Meran statt? Wie lautet das alte Reglement für die Stadt bezüglich Außenbeschallung und Aufsteller?
2. Weshalb verbietet man die Außenbeschallung innerhalb des Gemeindegebietes?
3. Was plant die Stadtverwaltung bezüglich des Verbotes von Ständern und Plakaten für Handeltreibenden?
Christoph Mitterhofer,
Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit in Meran
Antwort der Stadtgemeinde Meran: