Gesetz Ehrenamt

Atz Tammerle warnt vor voreiliger Anpassung

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Gesetz Ehrenamt

Atz Tammerle warnt vor voreiliger Anpassung

Über die gesetzliche Neuregelung der ehrenamtlichen Tätigkeit und des Gemeinwesens wurde in den letzten Wochen mehrmals unterschiedlich berichtet, denn was in Rom genau beschlossen wird, ist noch ungewiss.

In Süd-Tirol wurden am Donnerstag vom ersten Gesetzgebungsausschuss die ersten Gesetzesanpassungen beschlossen. Doch nicht alle Ausschussmitglieder waren damit einverstanden. Myriam Atz Tammerle, die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit stimmte dagegen.

Mit ihrer Gegenstimme will sich Atz Tammerle nicht gegen das Ehrenamt richten, sondern zum Ausdruck bringen, dass die Abänderung des geltenden Landesgesetzes zur ehrenamtlichen Tätigkeit und des Gemeinwesens zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist. Bevor die Details in Rom nicht beschlossen sind, sollte auf Landesebene kein einziger Beistrich im Gesetz geändert oder gar gestrichen werden.

Bereits in der Generaldebatte warnte die Landtagsabgeordnete vor vorauseilendem Gehorsam. In Rom sind die Details des neuen Gesetzes zum Ehrenamt und Gemeinwesen noch nicht ausgearbeitet. Bevor man hier in Süd-Tirol ganze Bereiche aus dem Landesgesetz zur ehrenamtlichen Tätigkeit und des Gemeinwesens herausstreicht, sollte man abwarten, welche gesetzlichen Details schlussendlich in Rom beschlossen werden. Zudem zeigte sich Atz Tammerle sehr verärgert darüber, dass Bereiche, die bisher mit Landesbestimmungen geregelt waren, nun von Rom vorgeschrieben werden und dies widerstandslos hingenommen wird. Durch diesen vorauseilenden Gehorsam gebe man das Zepter aus der Hand, ohne zu wissen, was danach sein wird.

Große und kleine Vereine in Süd-Tirol sind derzeit recht aufgewühlt und über die herrschende Unsicherheit wie die Voraussetzungen, die Finanzierung und die Art und Weise der Reglementierung der ehrenamtlichen Tätigkeit sehr besorgt.

Atz Tammerle sprach auch die Problematik an, dass laut staatlichem Dekret Fixangestellte im Rettungswesen keinen Freiwilligendienst mehr im selben Verein verrichten dürfen. Um weiterhin einen funktionierenden Dienst im Rettungswesen rund um die Uhr garantieren zu können, muss diese Bestimmung unbedingt abgeändert werden.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Süd-Tiroler Freiheit

Direkte Demokratie, Ehrenamt, Freiwilligendienst, Myriam Atz Tammerle, Rom
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