Die Entscheidung im Landtag ist gefallen: In Zukunft darf die Bevölkerung nicht über „ethnisch sensible“ Themen abstimmen. „Mit dieser Begründung kann jede Volksabstimmung als nicht zulässig erklärt werden“, warnt die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle. Sie wirft der Landesregierung vor, dass sie die Südtiroler Bevölkerung als nicht mündig genug ansehe, auch über sensible Themen, wie beispielsweise die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes, selbst entscheiden zu können.
In der Landtagssitzung zur direkten Demokratie brachte Atz Tammerle einen Antrag vor, der die Streichung der „ethnisch-kulturell sensiblen Bereiche“ vorsah. Denn das Volk, so die Abgeordnete, solle über alles abstimmen können. Man könne der Bevölkerung ein Menschenrecht, wie beispielsweise das Selbstbestimmungsrecht, nicht verbieten.
Besonders ärgerlich findet die Abgeordnete die Aussage Kompatschers, wonach man Entscheidungen zu sensiblen Bereichen nicht über den Weg einer Volksabstimmung beschreiten könne.
Zudem gibt es noch eine weitere antidemokratische Bestimmung: Das Ergebnis einer einzigen Gemeinde kann ein ganzes Referendum zu Fall bringen. Somit ist die Entscheidung der Mehrheit nichtig. „Solche Veto-Klauseln verhindern die Ausübung von direkter Demokratie!“, warnt Atz Tammerle und unterstreicht: „In der Demokratie siegt die Mehrheit.“
„Mit derartigen Verbotsregelungen werden alle Initiativen zu Volksabstimmungen bereits im Keim erstickt“, schließt die Abgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit
Myriam Atz Tammerle, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit.