Gebrauch von Mobiltelefonen nicht vorgesehen

Rom schläft bei Taxidienst-Gesetz

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Gebrauch von Mobiltelefonen nicht vorgesehen

Rom schläft bei Taxidienst-Gesetz

„Wenn man es nicht schwarz auf weiß nachlesen könnte, würde man es in der heutigen Zeit nicht glauben“, schmunzelt Myriam Atz Tammerle, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit. Denn, das staatliche Gesetz zum Mietwagen mit Fahrer- und Taxidienst sei derart veraltet, dass der Gebrauch von Mobiltelefonen im täglichen Arbeitsbereich gar nicht vorgesehen ist.

Die Zuständigkeit der gesetzlichen Regelung des Mietwagen mit Fahrer- und Taxidienstes liegt größten Teils beim Staat. „Rom hat es seit Jahren verschlafen dieses Gesetz endlich an aktuelle Gegebenheiten anzupassen“, kritisiert Atz Tammerle. Wichtig dabei sei die Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Nachbarländern. Zudem sollte es in allen Gemeinden, nicht nur in den kleineren, möglich sein, Mietwagen mit Fahrern einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Dies sei eine enorme Aufwertung des öffentlichen Dienstes an die Bürger und Touristen.

Warum das Gesetz dieses Wirtschaftszweiges derartig vernachlässigt wurde, kann die Landtagsabgeordnete nicht verstehen, immerhin sei der unverzichtbare Dienst der Taxi- und Mietwagenfahrer in unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Denn der Taxidienst von heute sei nicht nur dazu da, Personen von A nach B zu bringen, sondern leiste durch den Dienst des Frauennacht- oder Seniorentaxi einen zusätzlichen gesellschaftlichen Mehrwert.

Deshalb fordert Myriam Atz Tammerle die Landesregierung auf, die Aktualisierung dieses Gesetzes in Rom zu veranlassen.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle,
Süd-Tiroler Freiheit.

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