Nachdem die Süd-Tiroler Freiheit eine Eingabe beim Rechnungshof gemacht hat, um die Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern, welche durch die Abschlagszahlung von 184.000 Euro an den Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, Dr. Schael, verursacht würde, hat der Rechnungshof den Fall der regionalen Staatsanwaltschaft bei der Rechtsprechungssektion übermittelt. Es ist dies ein erster Erfolg, da nun Ermittlungen eingeleitet werden können, um die Rechtmäßigkeit dieses Geldgeschenkes an Dr. Schael zu überprüfen.
Die Süd-Tiroler Freiheit ist überzeugt davon, dass die Abschlagszahlung an Dr. Schael nicht rechtmäßig und auch nicht notwendig war, da Dr. Schael durch sein fahrlässiges Handeln die vorzeitige Auflösung des Arbeitsvertrages selbst verschuldet hat. Arbeitsrechtsexperten haben zudem darauf verwiesen, dass der Arbeitsvertrag von Dr. Schael eine derart hohe Zahlung nicht notwendig macht.
Die Landesregierung hat Dr. Schael somit ohne Not eine Entschädigungszahlung von 184.000 Euro für die vorzeitige Auflösung seines Arbeitsvertrages zugesichert.
Steuergelder müssen mit größter Sorgfalt verwaltet werden und dürfen nicht verschwendet werden. Die Süd-Tiroler Freiheit hat daher eine Eingabe beim Rechnungshof gemacht, um das Geld der Steuerzahler zu schützen.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.