Erste Pflicht eines Landtagsabgeordneten ist es, mitzuwirken, dass der Landtag tagen, also arbeiten kann, d. h. an dessen Sitzungen teilnehmen. Zu Beginn jeder Sitzung erfolgt der Namensaufruf. Der Landtag kann nur arbeiten, also Entscheidungen treffen, Beschlüsse fassen, usw., wenn er beschlussfähig ist. Täten es 17 weitere Abgeordnete Paul Köllensperger gleich, wäre der Landtag nicht mehr beschlussfähig und könnte in der Folge nicht mehr arbeiten.
Es steht nirgendwo geschrieben, dass ein Abgeordneter dazu verpflichtet ist, Anfragen usw. einzubringen oder Kontrollarbeit zu leisten, wohl aber gibt es eine Anwesenheitspflicht bei Plenar- und Kommissionssitzungen. Er kann also nicht von seiner Hauptpflicht zurücktreten und trotzdem Landtagsabgeordneter sein. Wenn, dann muss er von allem, was mit dem Mandat zusammenhängt, zurücktreten.
Dr. Eva Klotz
Ehemalige Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit