Gruber-Degasperi-Abkommen

Der Schein trügt: Süd-Tirols Verbleib bei Italien

5. September 1946: Ein Tag, der in die Geschichte Süd-Tirols eingegangen ist. An jenem Tag wurde vom österreichischen Außenminister Gruber und vom italienischen Ministerpräsidenten Degasperi das Pariser Abkommen (Gruber-Degasperi-Abkommen) unterzeichnet. Aufgrund dieses Dokumentes wird jener Tag von vielen Seiten als „Tag der Autonomie“ gefeiert, aber in Wahrheit barg der Vertrag viele Ungenauigkeiten und Österreich hatte die Unrechtsgrenze am Brenner offiziell anerkannt und auf Süd-Tirol verzichtet.

Die Alliierten beschäftigten sich bereits im Jahre 1943 mit einer möglichen Nachkriegsordnung im Falle eines Sieges des im Jahre 1939 begonnen Krieges. In der sogenannten „Moskauer Deklaration“, die von den Außenministern der USA, Großbritannien und der UdSSR beschlossen wurde, fand sich ebenfalls das Ziel der Wiedererrichtung eines unabhängigen und freien Staates Österreich. In der Folge beschäftigte man sich auch immer mehr mit Süd-Tirol und arbeitete mehrere Lösungsvorschläge bzgl. der Grenzziehung aus. In den Folgemonaten nicht weiter verfolgt, wurde die Frage im Jahre 1945 wieder aufgerollt. Jedoch wurde bei weiteren Außenministertreffen beschlossen, Süd-Tirol bei Italien zu belassen. Ein Ende der Süd-Tirol-Problematik war aber nicht in Sicht, sodass Großbritannien auf eine friedliche Konfliktlösung drängte. Am 5. September 1946 wurde schließlich das Pariser Abkommen zwischen dem österreichischen Außenminister Gruber und dem italienischen Ministerpräsidenten Degasperi unterzeichnet.

Man darf einige Vorteile am Abkommen nicht leugnen, z.B. dass die Süd-Tirol-Frage internationalisiert wurde und dass man eine friedliche Konfliktlösung zwischen Italien und Österreich durch eine Autonomie herbeizuführen versuchte. Aber auf der anderen Seite gab es einiges zu bemängeln. Zum einen waren einige Formulierungen zu vage gewählt wie etwa „frame“ in Bezug auf den territorialen Rahmen des Autonomiegebietes und „consultation“, das Süd-Tirol nur ein Recht auf Beratung in der Ausarbeitung des Autonomiestatuts zusprach und somit keine Möglichkeit zur Durchsetzung der eigenen Rechtsstandpunkte gab. Zum anderen wurde die Ausarbeitung des Autonomiestatuts in die Hände der Italienischen Verfassungsgebenden Versammlung gegeben, in der kein Süd-Tiroler vertreten war.

Das Gravierendste an diesem Abkommen ist jedoch die Tatsache, dass somit die Grenzziehung am Brenner akzeptiert wurde und die Chance, das Recht auf Selbstbestimmung geltend zu machen, was damals nichts anderes als die Wiederangliederung Süd-Tirols an Österreich bedeutete, in weite Ferne rückte.

Natürlich kann der 5. September folglich als Tag einer „friedlichen Konfliktlösung“ gefeiert werden, aber mit klarem Verstand betrachtet, wird somit der Verbleib Süd-Tirols bei Italien hochgelebt.

Melanie Mair
Landtagskandidatin der Süd-Tiroler Freiheit

melanie.mair@suedtiroler-freiheit.com

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