Gesundheitswesen und Asyl

Wie viel soziale Medizin können und sollen wir (uns) leisten?

Gesundheitswesen und Asyl

Wie viel soziale Medizin können und sollen wir (uns) leisten?

„Wir brauchen klare Regeln zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen!“ Mit dieser Forderung macht der Arzt Dr. Andreas Tutzer auf ein Problem aufmerksam, mit dem er tagtäglich konfrontiert wird und das er bisher nicht berücksichtigt sieht.

Dr. Tutzer, der als Orthopäde und Unfallchirurg am Landeskrankenhaus Bozen arbeitet und Landtagskandidat der Süd-Tiroler Freiheit ist, erklärt den Hintergrund: „Ungefähr 1,2 Millionen Menschen stellen pro Jahr einen Antrag auf Asyl in Europa. Das Asylverfahren sieht vor, dass die Asylsuchenden während des Verfahrens das Anrecht auf medizinische Versorgung haben, und das humanitäre und völkerrechtliche Gesetz verpflichtet zur Behandlung einer Notfallsituation.“

Als Arzt unterliegt auch Dr. Tutzer der Verpflichtung, sich ohne Vorbehalt im Notfall um die Gesundheit der Migranten zu kümmern. Doch für ihn stellt sich unweigerlich die Frage: Was ist ein Notfall? Was beinhaltet Gesundheit? Was kann behandelt werden, muss aber nicht behandelt werden?

Die Definition eines Notfalls aus medizinischer Sicht sei klar, sagt Dr. Tutzer: „Ein akut und unvorhergesehen aufgetretener Zustand, der unbehandelt einen gesundheitlichen Schaden erwirkt, gilt als Notfall. Klassische Beispiele: Verletzungen, Lungen- und Herzkreislaufbeschwerden, Infektionen.“ Allerdings gebe es auch Situationen, in denen ein Notfall nicht auf Anhieb feststellbar sei. Beispielfragen seien: „Sind Beschwerden auf Grund von alten Kriegsverletzungen als Notfall einzustufen? Oder alte Sportverletzungen? Chronische Lungenerkrankungen? Schmerzhaft abgenützte Gelenke? Die Diabetesbehandlung im Frühstadium? Angeborene Fehlbildungen? Sehschwächen?“

Festgestellt werden könne lediglich, dass es sich allemal um Beschwerden handelt, die die Gesundheit eines Migranten gleichermaßen wie jene eines Einheimischen beeinträchtigen. Die Frage sei nur, ob die Behandlung eines Patienten mit Migrationshintergrund auf Kosten des Südtiroler Gesundheitswesens durchgeführt werden müsse. „Ein kaputtes Kreuzband im Knie muss nicht zwingend operiert werden. Ein versteiftes Fingergelenk ebenso wenig. Ein neues Hüftgelenk kostet, inklusive aller Vor- und Nachleistungen, zigtausende Euro. Eine angeborene Fehlentwicklung der Hand wird interdisziplinär operiert, prothetisch versorgt und jahrelang nachbehandelt“, erklärt Dr. Tutzer. „Wer finanziert das?“, fragt er. Ebenso: „Wie weit kann oder soll unsere soziale Verpflichtung gehen? Sollen wir den Migranten den Dienst erweisen, sich in Europa ‚sanieren‘ zu lassen? Die schlechte medizinische Versorgung in den Herkunftsländern sollen wir wettmachen?“

Es sei klar, so Dr. Tutzer, dass jede Person im Notfall kompromisslos nach bester Möglichkeit behandelt werden müsse. Doch es gelte auch, sachlich und ohne Polemik darüber zu diskutieren, ob das Südtiroler Gesundheitssystem, zumal größter Kostenfaktor im Landeshaushalt, vorbehaltlos jedem Migranten oder Flüchtling jede medizinische Leistung erbringen solle.

Seine Forderung bringt Dr. Tutzer abschließend mit folgenden Worten auf den Punkt: „Wir Ärzte brauchen klare Leitlinien, damit wir einerseits unserem humanitären, christlichen Auftrag und andererseits dem Steuerzahler und unseren Ressourcen gerecht werden.“

Dr. Andreas Tutzer
Landtagskandidat der Süd-Tiroler Freiheit

Andreas Tutzer, Asyl, Gesundheitsausgaben, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Migration
Leere Schachtel oder Zukunftsmodell?
„Bevölkerung auf dem Weg mitnehmen!“

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