Absage zum Wolfsgesetz

Was nun, Herr Landeshauptmann?

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Absage zum Wolfsgesetz

Was nun, Herr Landeshauptmann?

Wie zu erwarten hat der Ministerrat in Rom dem Süd-Tiroler Wolfsgesetz vom Juni eine Absage erteilt und will es vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten. Laut Minister Costa gebe es keine autonomen Spielräume für den Abschuss der geschützten Tierarten Wolf und Bär. Für den Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit Bernhard Zimmerhofer ist dies ein weiterer Beweis dafür, dass Rom keinerlei Verständnis für die Anliegen und besonderen Bedürfnisse unseres Landes hat.

Heinrich Erhard, ehemaliger Direktor im Amt für Jagd und Fischerei, hat es auf den Punkt gebracht, als er anlässlich des Hammerurteils von 1,14 Millionen Euro Strafe zum Murmeltierabschuss gegen ihn und Durnwalder meinte: „Für mich ist dieses Urteil der beste Beweis dafür, dass die Landesgesetze das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen“.

Für die Zukunft der Berglandwirtschaft Süd-Tirols sei laut Zimmerhofer eine Regulierung der Wolfs- und Bärenpopulation von existenzieller Bedeutung. Ohne eine Regulierung würde sich das Landschaftsbild Süd-Tirols einschneidend verändern und in der Folge auch für den wichtigen Wirtschaftszweig Tourismus einschneidende Konsequenzen haben.

Zimmerhofer sichert der Berglandwirtschaft weiterhin den vollen Rückhalt im Landtag zu: „Wir werden, wo nötig und so gut als möglich, die Berglandwirtschaft unterstützen und uns auch weiterhin für den Erhalt des Landschaftsbildes einsetzen.“

Bernhard Zimmerhofer,
Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit.

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