Dr. Thomas Schael ist von der Landesregierung eine Abschlagzahlung in Höhe von 184.000 Euro für die vorzeitige Beendigung seines Arbeitsvertrages geboten worden. Nach der Meinung von Arbeitsrechtsexperten und der Süd-Tiroler Freiheit war diese Zahlung ungerechtfertigt hoch, da Schael durch eigenes Verschulden die Vertragsauflösung herbeigeführt hat. Die Süd-Tiroler Freiheit hat daraufhin eine Eingabe beim Rechnungshof wegen Verschwendung von Steuergeldern getätigt. Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit reichte auch eine schriftliche Anfrage bei der Landesregierung ein, mit der sie die Offenlegung der Vereinbarung verlangte. Die Landesregierung weigert sich jedoch, der Anfrage nachzukommen und die Vereinbarung offen zu legen.
Der ehemalige Generaldirektor des Süd-Tiroler Gesundheitsbetriebes hatte sich im September, nach der vorzeitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, wieder für denselben Posten beworben, obwohl ihm von der Landesregierung eine Abschlagzahlung in Höhe von 184.000 Euro geboten wurde.
Auf eine schriftliche Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit hin versichert die Landesregierung in ihrer Antwort, dass beide Parteien das Arbeitsverhältnis als „endgültig aufgelöst“ betrachteten. Nun stellt sich jedoch die Frage, warum Thomas Schael sich trotzdem erneut bewerben konnte. Offensichtlich hat man es verabsäumt, ihn vertraglich daran zu hindern. Versucht die Landesregierung nun etwa, diesen Umstand zu verschleiern? In ihrer Antwort behauptet Landesrätin Martha Stocker, dass die Vereinbarung nicht offengelegt werden könne, da es sich um eine Privaturkunde handle.
Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll beharrt dessen ungeachtet auf die Offenlegung aller Details in der Vereinbarung mit Dr. Schael. Die Umstände der Zahlung müssten öffentlich gemacht werden, da es sich um Steuergelder handle.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.