Ausländerkriminalität:

Sexuelle Belästigung nicht gravierend?

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Ausländerkriminalität:

Sexuelle Belästigung nicht gravierend?

In Bozen ist ein ausländischer Sexualstraftäter mit einem äußerst milden Bewährungsurteil davongekommen, anstatt ihn für seine Übergriffe hart zu bestrafen und abzuschieben. Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, bezeichnet dieses Gerichtsurteil als empörend und als völlig falsches Signal in Hinblick auf die Integration von Ausländern und die Anerkennung von Frauenrechten.

In einem Linienbus zwischen Meran und Bozen hatte der ausländische Straftäter eine 17-jährige sexuell belästigt, so dass Mitreisende die Polizei verständigten. Der Richter befand jedoch, dass die sexuellen Übergriffe „nicht gravierend“ gewesen seien und verhängte daher nur eine milde Bewährungsstrafe.

Eine derartige Missachtung der Rechte von Frauen darf in unserer Gesellschaft weder akzeptiert noch als Belanglosigkeit heruntergespielt werden. Sexuelle Belästigung von Minderjährigen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Vergehen, das mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden muss.

Auch im Sinne der Integration von Ausländern muss deutlich gemacht werden, dass Frauen in unserer Gesellschaft gleichberechtigt sind. Wer sich daran nicht hält und sexuell übergriffig wird, hat sich kein mildes Urteil verdient, sondern muss umgehend abgeschoben werden.

Sven Knoll,
Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit.

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