So wird am Sonntag gewählt
Wann?
Die Landtagswahl findet am Sonntag, den 21. Oktober 2018 statt. Die Wahllokale sind von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale.
Wo?
In den Wahlsektionen der jeweiligen Heimatgemeinde kann gewählt werden. Meistens befinden sich die Wahllokale in den Schulen. Die jeweilige Sektion, in der man wählen kann, steht auf dem Wahlausweis.
Wer?
Wählen dürfen alle Bürger Süd-Tirols, die am 21. Oktober 2018 18 Jahre alt sind. Zudem müssen die Wahlberechtigten in den Wählerlisten eingetragen sein und mindestens seit vier Jahren ununterbrochen in der Region leben. Sollte der Wahlausweis voll, beschädigt oder verloren gegangen sein, kann man am Wahltag in der Heimatgemeinde einen neuen Wahlausweis bekommen.
Wie?
Auf dem Stimmzettel sind die Zeichen der Parteien abgebildet. Die Stimmabgabe erfolgt durch das Ankreuzen der jeweiligen Partei. Neben dem Parteizeichen sind vier Zeilen für Vorzugsstimmen. Man kann eine bis vier Vorzugsstimmen für Kandidaten vergeben. Der Kandidat muss der jeweiligen Partei angehören, die man gewählt hat. Es muss mindesten der Nachname des Kandidaten ausgeschrieben werden. Die Abgabe der Vorzugsstimme durch Nummern ist nicht mehr möglich.