Skandal-Urteil:

In Italien müssen alle Ortsnamen italienisch sein.

Als skandalös und beschämend bezeichnet die Süd-Tiroler Freiheit das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes, wonach in Italien alle Ortsnamen italienisch sein müssen, um „die Vorherrschaft der italienischen Sprache nicht infrage zu stellen“. Einsprachig nicht-italienische Ortsnamen sind demnach verboten. Der Verfassungsgerichtshof macht sich damit zum Vollstrecker des italienischen Nationalismus und führt Süd-Tirol deutlich vor Augen, was man von Italien zu erwarten hat.

In Welsch-Tirol hatte sich eine neue Gemeinde gebildet, die den ladinischen Namen „Sèn Jan“ führen wollte. Italienische Nationalisten hatten dagegen geklagt und gefordert, dass die Gemeinde auch „San Giovanni“ heißen müsse.

Das nun erfolgte Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs ist ein Angriff auf die Minderheitenrechte und ignoriert vollkommen die Tatsache, dass es weder in Süd-Tirol noch in Italien flächendeckend italienische Ortsnamen gibt. Im Aostatal sind beispielsweise alle Ortsnamen (mit Ausnahme der Stadt Aosta) einsprachig französisch. Auch im Friaul sind Gemeindenamen wie „Comeglians“ nicht italienisch sonder friaulisch.

Der Verfassungsgerichtshof stellt mit einer abgeschmackten Überheblichkeit die italienische Kultur über die anderen Kulturen und setzt sich nicht nur über wissenschaftliche Erkenntnisse hinweg, sondern ignoriert auch alle internationalen Empfehlungen im Umgang mit Ortsnamen in Minderheitengebieten. Das ist Sprachimperialismus in Reinform, so der Ortsnamenexperte Cristian Kollmann.

Die Süd-Tiroler Freiheit sieht sich in ihrer Haltung bestätigt, dass nur eine Abschaffung der faschistischen Ortsnamendekrete zu einer Lösung der Ortsnamenfrage in Süd-Tirol führen kann. Faschistische Ortsnamen sind kein Kulturgut, sondern ein Kulturverbrechen!

Die Süd-Tiroler Antwort auf das skandalöse Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes kann nur Verweigerung lauten, so der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll. Niemand kann Süd-Tirol dazu zwingen, faschistische Ortsnamen zu verwenden. Wenn in der Tourismuswerbung, auf Landkarten, Publikationen und im Sprachgebrauch die faschistischen Ortsnamen einfach nicht mehr verwendet werden, dann werden sie von ganz alleine verschwinden ─ zuerst im Gebrauch und dann auch amtlich.

L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.

Cristian Kollmann, Faschistische Dekrete, Ortsnamen, Sven Knoll, Toponomastik, Urteil, Verfassungsgericht
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