Schriftliche Anfrage (mit Antwort)
Sind Stimmzettel in einzelnen Wahlsektionen nicht klar zuordenbar, können diese von einer höheren Instanz begutachtet und eingeordnet werden.
Sind Stimmzettel in einzelnen Wahlsektionen nicht klar zuordenbar, können diese von einer höheren Instanz begutachtet und eingeordnet werden.