Anlässlich des heutigen internationalen Tages der Menschenrechte weist die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, darauf hin, dass die Einhaltung von Menschenrechten keine Selbstverständlichkeit ist – auch nicht in Europa.
Atz Tammerle macht darauf aufmerksam, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Menschenrecht garantiert ist. Das damit verbundene Folterverbot ist dabei eines der wichtigsten Bestandteile überhaupt. Schandtaten, wie sie damals die Süd-Tiroler Freiheitskämpfer und jüngst die Katalanen erlitten, darf es künftig nirgendwo mehr geben. “Es gibt keine Rechtfertigung, anderen Menschen mit körperlicher Gewalt zu begegnen”, betont die Landtagsabgeordnete.
Zudem erinnert Atz Tammerle an das Recht auf Selbstbestimmung. Artikel 1 der UN-Menschenrechtspakte legt fest, „dass alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung haben, gemäß diesem Recht entscheiden sie frei über ihren politischen Status“. Es würde also nur mehr an Süd-Tirol selbst liegen, sich endlich von Italien loszulösen, zumal seit 1977 die Forderung nach Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nicht mehr strafbar ist.
Abschließend ruft die Landtagsabgeordnete auf: „Wir müssen unsere Minderheitenrechte wieder mehr wertschätzen lernen. Viele sehen sie als Selbstverständlichkeit an, was langfristig dazu führt, dass wir unseren Minderheitenstatus verlieren. Damit laufen wir Gefahr, auch unseren sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand sowie unsere kulturellen Wurzeln zu verspielen.“
Myriam Atz Tammerle,
Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit.