Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Mangelnde Zweisprachigkeit Landesbeirat für Kommunikationswesen

Anfragen, Landtag
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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Mangelnde Zweisprachigkeit Landesbeirat für Kommunikationswesen

Wir beziehen uns auf die schriftliche Antwort des ehemaligen Landtagspräsidenten Roberto Bizzo vom 6. Juni 2018 mit der Protokollnummer LTG_0002876 auf unsere schriftliche Anfrage Nr. 9/Juni/2018 vom 14. Mai 2018 „Missachtet der Landesbeirat für Kommunikationswesen die Zweisprachigkeitspflicht?“.

Aus dem Antwortschreiben geht u.a. hervor, dass der Landesbeirat für Kommunikationswesen in der Tat in den Zuständigkeitsbereich des Landtages fällt und sich dieser demnach dafür verwenden müsste, dass Protokolle zweisprachig abgefasst werden. Allerdings heißt es ferner, dass die vom Landtagspräsidium dem Landesbeirat für Kommunikationswesen drei bereitgestellten Mitarbeiter „nicht die Zeit hätten, zweisprachige Protokolle zu verfassen“.

Anfrage.

Antwort.

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