LANA – Bei der Gemeinderatssitzung im November wurde die neue Trinkwasserverordnung für Lana genehmigt. Sie regelt unter anderem die Tarifgestaltung der Trinkwassergebühren. Bei dieser Präsentation wurden die Gemeinderäte auf eine Preissteigerung von 50% für das Jahr 2019 eingestimmt. Bei der gestrigen Gemeinderatssitzung gab es aber ein Weihnachtswunder: Die Trinkwasserkosten steigen nur in geringerem Ausmaß!
Im November hieß es noch von Seiten des Vize-Bürgermeisters Horst Margesin, dass die Lananer mit einer Preissteigerung von 50% froh sein könnten, immerhin würden die Gebühren in anderen Gemeinden um 100-200% steigen. „Wie sich nun aber herausstellt, hat sich die Gemeinde Lana bei dieser Präsentation gewaltig verkalkuliert. Die Preissteigerung fällt deutlich geringer aus“, freut sich Peter Gruber, Gemeinderatsmitglied der Süd-Tiroler Freiheit in Lana.
„Vergleicht man das alte mit dem neuen Tarifsystem, so zeigt sich, dass jene Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 84m³ in Zukunft billiger davonkommen. Wer aber 150m³ Wasser verbraucht, muss mit einer Preissteigerung um 13% rechnen“, erklärt Gruber.
„Wir sind froh, dass die Preissteigerung in Grenzen gehalten werden konnte. Trotzdem sind wir mit der neuen Trinkwasserverordnung nicht zufrieden. Die Verordnung hätte deutlich familienfreundlicher gestaltet werden können“, bemängelt Gruber.
Die neue Verordnung wurde aufgrund eines Dekretes des Landeshauptmanns nötig. Dieses Dekret gibt im Groben einen Richtwert für die Verordnung vor, die Details können aber die Gemeinden selbst festlegen. „In unserem Fall hat die Gemeinde die Details äußerst nachteilig für Familien geregelt“, kritisiert Gruber.
Das Dekret des Landeshauptmannes sieht vor, dass die Gemeinde einen „vergünstigten Tarif“ festlegen kann. Dieser vergünstigte Tarif kann entweder für die ersten 84m³ Wasser pro Wohneinheit gelten oder für 35m³ pro Person in einem Haushalt. „Leider hat sich die Gemeinde Lana für die 84m³ pro Wohneinheit entschieden. Somit profitieren vor allem Ein-Mann-Haushalte und nicht Familien. Eine dreiköpfige Familie könnte mit der anderen Regelung für 105m³ den vergünstigten Tarif erhalten“, erklärt Gruber.
Des Weiteren sieht das Dekret des Landeshauptmannes vor, dass die Gemeinde selbst festlegen soll, wie Zweitwohnungen eingestuft werden. Diese können als Haushalte oder als Nicht-Haushalte eingestuft werden. Wenn sie als Nicht-Haushalte eingestuft werden, dann muss ein deutlich höherer Tarif für das Wasser bezahlt werden, ansonsten bezahlen sie den gleichen wie für normale Haushalte. Stuft man die Zweitwohnungen also als Nicht-Haushalte ein, kann man gleichzeitig die Tarife für die normalen Haushalte senken. Davon würden alle Erstwohnungsbesitzer profitieren.
„Der Kuchen der Gesamtkosten der Trinkwasserversorgung ist zwar gleich groß, aber durch die Einstufung der Zweitwohnungen als Nicht-Haushalte würde auf diese ein deutlich größeres Stück der Kosten entfallen, gleichzeitig müssten Erstwohnungen nur mehr ein kleineres Stück schultern“, meint Gruber.
Peter Gruber,
Gemeinderatsmitglied der Süd-Tiroler Freiheit in Lana.