Liebe Mitglieder und Unterstützer der Süd-Tiroler Freiheit! Ein neues italienisches Gesetz verbietet uns als Süd-Tiroler Freiheit, Spenden aus dem Ausland zu erhalten. Auch minderjährige Süd-Tiroler dürfen keine Spenden mehr tätigen. Das Gesetz tritt ab sofort (31. Jänner 2019) in Kraft. Erlaubt sind nur noch Spenden von Bürgern, welche in die italienische Wählerlisten eingetragen sind.
Die neue Schikane-Bestimmung des italienischen Staates trifft die Süd-Tiroler Freiheit besonders hart, weil wir in Tirol, Österreich, Deutschland und der Schweiz zahlreiche Unterstützer haben.
Wie geht es weiter in Süd-Tirol?
Wer in Süd-Tirol eine Spende der Süd-Tiroler Freiheit überweisen will, muss in den Wählerlisten einer Süd-Tiroler Gemeinde eingetragen sein.
Jene, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, empfehlen wir eine Spende dem Verein Süd-Tiroler Freiheit in Innsbruck zu überweisen. Dieser Verein vertritt zukünftig unser Anliegen in Nord-Tirol, Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Wie geht es weiter im Ausland?
Um den Kontakt mit unseren Mitgliedern und Freunden, bzw. den Informationsfluss in diesen Ländern aufrecht erhalten zu können, wird die Süd-Tiroler Freiheit in Innsbruck einen Verein als eigenständige Organisation gründen. Nur so können wir die bisherige, sehr kostenintensive Informations- und Aufklärungsarbeit für die Freiheit auch außerhalb Süd-Tirols fortführen.
Damit kommen wir unserem Auftrag als Gesamt-Tiroler Organisation auch besser nach. Ab dem Zeitpunkt sind dann wieder Spenden an den neuen Verein in Innsbruck möglich.
Besonders in der Aufbauphase sind Spenden unserer Mitglieder und Freunde sehr wichtig. Bis dahin also bitte nicht spenden!
Wir informieren, sobald der neue Verein „Süd-Tiroler Freiheit“ gegründet ist und seine Arbeit aufgenommen hat.