Wer darf bleiben? Wer muss gehen? Und wo hin soll er gehen? Das neue Sicherheitsdekret der italienischen Regierung hat auch für Süd-Tirol weitreichende Folgen. So sollen künftig nur mehr jene Migranten bleiben dürfen, die als Flüchtlinge anerkannt sind. Alle anderen sollen in ein Abschiebezentrum kommen. So der Plan. Doch viele Fragen sind offen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat deshalb eine Anfrage im Landtag eingereicht. Aufklärung tut not!
Die Eckpunkte der neuen Regelung: Die Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen wird abgeschafft. Das SPRAR-Programm soll eingeschränkt werden und nur noch anerkannte Flüchtlinge und unbegleitete Jugendliche sollen Zugang zu den Einrichtungen haben. Migranten, die wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden, sollen bis zur Abschiebung in sogenannten CPR-Zentren leben („Centro di Permanenza per il Rimpatrio“).
Grundsätzlich begrüßt die Süd-Tiroler Freiheit die Einschränkung des SPRAR-Programmes: „Es war von je her unsere Forderung, auch im Landtag, dass nur Personen mit gültigem Asylstatus ein Aufenthaltsrecht in Süd-Tirol erhalten“, betont der Landtagsabgeordnete Sven Knoll. Nun gelte es das neue Gesetz auch entsprechend umzusetzen.
Doch mit der konkreten Umsetzung sind auch einige drängende Fragen verbunden. Die Süd-Tiroler Freiheit will von der Landesregierung deshalb u.a. wissen, ob und wo ein CPR-Zentrum im Land geplant ist, wie viele Migranten in Süd-Tirol aufgrund des neuen Gesetzes ihre Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen verlieren werden, wie viele Migranten in Süd-Tirols SPRAR-Einrichtungen anerkannte Flüchtlinge sind und wie es mit den SPRAR-Einrichtungen generell weiter geht.
Stefan Zelger, Sekretär der Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit.
stefan.zelger@suedtiroler-freiheit.com
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