Süd-Tiroler Freiheitskämpfer:

Staatsanwaltschaft stimmt Begnadigung von Heinrich Oberleiter zu.

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Süd-Tiroler Freiheitskämpfer:

Staatsanwaltschaft stimmt Begnadigung von Heinrich Oberleiter zu.

Die Süd-Tiroler Freiheit zeigt sich erfreut darüber, dass die Staatsanwaltschaft von Brescia dem Gnadengesuch des Süd-Tiroler Freiheitskämpfers Heinrich Oberleiter zugestimmt hat.

Damit ist nun der Weg für die längst überfällige Begnadigung der Süd-Tiroler Freiheitskämpfer und deren Rückkehr in die Heimat geebnet.

Die seit nunmehr über 50 Jahren im Exil lebenden Süd-Tiroler Freiheitskämpfer waren im Abwesenheit zu teils lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Ihnen wurden dabei auch Taten zur Last gelegt, die sie nie begangen hatten. Insbesondere der Mord am Carabiniere Vittorio Tiralongo ist inzwischen durch die Zeugenaussage eines anderen Carabiniere nachweislich nicht den „Pusterer Buabm“ anzulasten.

Nach dem positiven Bescheid der Staatsanwaltschaft liegt die Entscheidung nun beim italienischen Staatspräsidenten. Die Begnadigung der Süd-Tiroler Freiheitskämpfer ist heute keine politische Frage mehr, sondern ein Akt der Menschlichkeit.

Die Süd-Tiroler Freiheit wird daher im Landtag einen Antrag zur Abstimmung bringen, der vorsieht, dass auch der Süd-Tiroler Landtag und die Landesregierung vom Staatspräsidenten die Begnadigung aller Süd-Tiroler Freiheitskämpfer einfordern.

Süd-Tiroler Freiheit.
Landtagsklub.

Quelle: Giornale di Brescia vom 12. Februar 2019, Seite 10

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