Schriftliche Anfrage (mit Antwort)
Durch das vor wenigen Wochen in Kraft getretene Sicherheitsdekret der italienischen Regierung wurden auch die Art. 93 und Art. 132 der Straßenverkehrsordnung geändert. Personen, die ihren Wohnsitz seit mehr als 60 Tagen in Italien haben, ist es nun verboten, mit einem Pkw mit ausländischer Kenntafel unterwegs zu sein. Ausnahmen gibt es nur für gemietete oder geleaste Fahrzeuge von Unternehmen, die keine Niederlassung in Italien haben.