In der gestrigen Ausgabe des Tagblatts „Dolomiten“ (18.3.2019) sticht die Überschrift eines Artikels besonders hervor: „Doppelpass: Striktes Nein aus Rom“. Wieder einmal äußert sich ein Vertreter des italienischen Staates, dieses Mal der italienische Außenminister Enzo Moavero Milanesi, negativ zur Idee und zum Engagement Österreichs, den Südtirolern die Möglichkeit zu geben, die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Der Außenminister habe offenbar erklärt, zu dieser Thematik keine Verhandlungen mit Österreich aufnehmen zu wollen. Herr Moavero Milanesi hat aber anscheinend noch nicht verstanden, dass jeder Staat selbst entscheiden kann, wem er seine Staatsbürgerschaft vergeben möchte. Das müsste er bestens wissen, da Italien selbst im Jahre 2006 jenen Personen, die zwischen 1940 und 1947 im Gebiet von Istrien, Fiume und Dalmatien ansässig waren und ihre italienische Staatsbürgerschaf nach Abtretung des Gebietes an Jugoslawien verloren hatten, die Möglichkeit gewährte, die italienische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dieses Recht besitzen nun auch deren Nachkommen. 2009 hat Italien außerdem das gesamte 1. Kapitel mit dem Titel „Verringerung von Fällen von Mehrstaatigkeit“ des Europaratsabkommens von 1963 gekündigt. Somit können jene Bestimmungen nicht mehr angewandt werden und auch eine Mehrstaatigkeit zwischen Österreich und Italien kann deshalb nicht mehr verhindert werden.
Verhandlungen zwischen Staaten bei der Vergabe einer Staatsbürgerschaft sind infolgedessen nicht notwendig. Auch wenn immer wieder plädiert wird, dass die Organisation und Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler im „Einvernehmen“ mit Italien geschehen solle, so ist dieser Terminus nicht mit „Zustimmung“ gleichzusetzen. Vielmehr ist es in einer Art von „in Kenntnis setzen“ zu verstehen.
Zu guter letzt ist der Außenminister der Überzeugung, dass mit dem Doppelpass „ein trennendes Element in Südtirol eingeführt werde, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das friedliche Zusammenleben gefährden würde“. Dem Außenminister kann an dieser Stelle aber Entwarnung gegeben werden. Ein Doppelpass führt sicherlich nicht zu einer Spaltung in Südtirol, denn niemand weiß vom anderen, ob er diesen besitzt oder nicht. Das ist etwas Persönliches und Privates, es handelt sich um ein individuelles Recht des Einzelnen. Unterschiede gibt es nur, sobald es wesentliche wirtschaftliche und finanzielle Unterschiede zwischen zwei Staaten gibt. Dort hat sich gezeigt, dass Neid entstehen kann. Das ist innerhalb Europas aber nicht der Fall.
Der Außenminister sollte sich eher vor Augen führen, welche Situation erst vorherrschen wird, wenn die Südtiroler, die der österreichischen Staatsbürgerschaft so nahe wie schon lange nicht mehr sind, diese plötzlich trotzdem nicht beantragen können.
Melanie Mair,
Junge Süd-Tiroler Freiheit.