Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, bezeichnet das Urteil des Friedensgerichts von Meran, welches nach einem Rekurs die Vollstreckbarkeit des italienischen Gesetzesdekretes ausgesetzt hat, das Bürgern mit einem Wohnsitz in Italien untersagt, mit einem im Ausland zugelassenen Auto zu fahren, als ersten wichtigen Erfolg gegen dieses diskriminierende Dekret. Die Süd-Tiroler Freiheit hat bereits bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht, die österreichische Regierung informiert und wird kommende Woche auch einen Begehrensantrag im Landtag zur Abstimmung bringen, um dieses Dekret endgültig zu Fall zu bringen.
Wie von der Süd-Tiroler Freiheit mehrfach aufgezeigt, hat nun auch das Friedensgericht festgestellt, dass das Dekret der italienischen Regierung EU-rechtswidrig ist und folglich nicht angewendet werden kann. Die Grundsätze der europäischen Union, welche zuvörderst den freien Personenverkehr und die Niederlassungsfreiheit festlegen, werden durch das Dekret verletzt und eine diskriminierende Benachteiligung gegenüber anderen EU-Bürgern geschaffen.
Grenzpendler, Doppelstaatsbürger, Saisonarbeiter und Studenten haben in mehreren Staaten einen Wohnsitz bzw. Familienangehörige und können nicht bei jedem Grenzübertritt das Autokennzeichen wechseln.
Die Süd-Tiroler Freiheit fordert angesichts des Urteils des Friedensgerichts die italienische Quästur und die Polizeieinheiten auf, in Süd-Tirol keine weiteren Strafen mehr zu verhängen.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.