Unzureichende Gefahrenhinweise

Sind Deutsche und Ladiner Bürger zweiter Klasse?

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Unzureichende Gefahrenhinweise

Sind Deutsche und Ladiner Bürger zweiter Klasse?

Wie viel Ahnung das Regierungskommissariat von den geltenden Gesetzen hat, zeigt ein Beispiel am Bozner Domplatz: Bis dato fehlen bei einer gefährlichen Baustelle direkt neben der Straße wichtige Gefahrenhinweise – trotz mehrmaliger Intervention seitens Myriam Atz Tammerle, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit. Doch nun hat sich herausgestellt, dass das Regierungskommissariat die Gesetze fehlinterpretiert und somit auch in der Vergangenheit bei zahlreichen Missachtungen nicht ausreichend gehandelt hat.

„Vorsicht, vor herunterfallenden Materialien!“, „Achtung, schwebende Lasten!“ und deshalb sollen „Fußgänger an der linken Seite vorbeigehen!“ – diese wichtigen Gefahrenhinweise fehlen immer noch auf der Baustelle. Da das Regierungskommissariat für die Überprüfung und Sanktionierung von derartigen Gesetzwidrigkeiten verantwortlich ist, hat Atz Tammerle in den letzten Monaten sowohl beim Regierungskommissär als auch bei der Gemeinde Bozen reklamiert – ohne Erfolg.

Als sich herausgestellt hat, dass diese beiden Aufsichtsbehörden die Gesetze falsch angewandt haben, hat die Landtagsabgeordnete die Beschwerdestelle des Landes kontaktiert, woraufhin Landeshauptmann Kompatscher den Bozner Bürgermeister schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Gefahrenhinweise sehr wohl zweisprachig angebracht werden müssen.

Derartige diskriminierende Vorkommnisse gegenüber der deutschen und ladinischen Volksgruppe können nur verhindert werden, so Atz Tammerle, wenn die Zuständigkeit zur Einhaltung von Zweisprachigkeitsbestimmungen, wie sie im Autonomiestatut verankert sind, vom Regierungskommissariat direkt an den Landeshauptmann übertragen wird.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle,
Süd-Tiroler Freiheit.

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