Mit einer heiklen Anfrage muss sich der Präsident des Süd-Tiroler Landtages auseinandersetzen. Die Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit fordern sofortige Aufklärung, ob die Telephone des Landtages abgehört werden. Grund für die brisante Anfrage ist ein Vorfall im Büro des Landtagsklubs der Süd-Tiroler Freiheit, bei dem ein Telephonat plötzlich abbrach und in der Folge das zuvor geführte Gespräch fast eine Stunde lang immer wieder in der Leitung abgespielt wurde. Offenkundig muss das Gespräch aufgezeichnet worden sein.
Am Mittwoch, den 26. Juni 2019 gegen 12 Uhr mittags rief ein Mitarbeiter des Landtagsklubs der Süd-Tiroler Freiheit vom Büro aus den Landtagsabgeordneten Sven Knoll an. Nach knapp drei Minuten wurde die Telephonverbindung unterbrochen. Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll legte daraufhin auf, weil er nichts mehr hörte. Der Mitarbeiter des Klubbüros legte jedoch nicht auf, denn er hörte plötzlich die Wiederholung des Telephongesprächs. Die knapp dreiminütige Wiederholung war zudem nicht nur einmal, sondern ca. 15 Mal ― über eine dreiviertel Stunde lang! ― zu hören. Während dieser Zeit rief der Mitarbeiter mit seinem privaten Mobiltelephon den Landtagsabgeordneten unter derselben Nummer wie vorhin an, damit sich dieser die schier endlosschleifenmäßige Abspielung des soeben stattgefundenen Telephongesprächs selbst anhören konnte. Der Mitarbeiter hat das Geschehene zur Beweisführung filmisch festgehalten und dem Landtag übermittelt.
Die Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit fordern nun rasche und lückenlose Aufklärung. Wenn sich der Verdacht der Abhörung der Landtagstelephone bewahrheiten sollte, wäre dies ein ungeheuerlicher Skandal.
Für die Abhörung von Telephonen braucht es offizielle Ermittlungen und einen richterlichen Beschluss. Auch die Quästur ist daher aufgefordert, umgehend für Aufklärung zu sorgen.
Die Süd-Tiroler Freiheit erinnert daran, dass vor einigen Jahren schon einmal versucht wurde, das Büro des damaligen Landeshauptmannes Durnwalder illegal abzuhören. Derart kriminelle Bespitzelungen dürfen nicht geduldet werden, zumal sich Bürger, die sich an den Landtag wenden, sicher sein müssen, dass ihre Anliegen diskret behandelt werden und persönliche Gespräche nicht von irgendwelchen Polizeieinheiten aufgezeichnet werden.
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages ergehen daher folgende Fragen:
- Werden die Telephone der Landtagsklubs abgehört?
- Falls nein, wie erklärt sich der Landtagspräsident die Wiederholung des Telephongesprächs, das offensichtlich aufgezeichnet wurde?
- Falls ja, was ist der Grund für die Abhörung, und gibt es für diese einen richterlichen Beschluss?
- Welche Maßnahmen wird der Landtagspräsident ergreifen, um die Aufzeichnung der Telephongespräche der Landtagsklubs zu verhindern und die Vertraulichkeit der Informationen, die die Gesprächsteilnehmer sich gegenseitig vermitteln, zu gewährleisten?
L.-Abg. Sven Knoll, L.-Abg. Myriam Atz-Tammerle,
Süd-Tiroler Freiheit.