Immer mehr wird in Süd-Tirol das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache systematisch missachtet. Die Süd-Tiroler Freiheit hat deshalb heute ein Bündel an konkreten Maßnahmen vorgestellt, wie zukünftig dieses Recht wieder garantiert werden kann. Bereits diese Woche wird darüber im Landtag darüber diskutiert.
Das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache in Süd-Tirol ist eine der Säulen des Autonomiestatuts. Rechtlich steht außer Zweifel, dass alle Süd-Tiroler auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache hätten. Die Betonung liegt auf „hätten“, denn die Realität sieht leider völlig anders aus. In immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens wird die deutsche Sprache zurückgedrängt und durch die italienische Sprache ersetzt.
• Polizeibeamte, die nicht Deutsch sprechen können oder wollen;
• Angestellte bei der Post, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind;
• Ärzte und Pflegekräfte, die unter Umgehung der Sprach- und Proporzbestimmungen nur mehr Italienisch sprechen, während hinwiederum rein deutschsprachige Mitarbeiter angezeigt und entlassen werden;
• Krankenberichte, die nur mehr in italienischer Sprache verfasst werden;
• Medikamentenbeipackzettel, die trotz gesetzlicher Verpflichtung noch immer nicht in deutscher Sprache beigepackt werden;
• Steuerunterlagen und Antragsformulare, die nur auf Italienisch vorliegen;
• Pflichtversicherungen, deren Verträge nur in Italienisch verfügbar sind;
• Telephongesellschaften, deren Dienstleistungen und Verträge nur in italienischer Sprache zur Verfügung gestellt werden;
• Service-Telephonummern, bei denen man in Anrufzentren nach Süditalien umgeleitet wird, wo niemand Deutsch spricht;
• Busfahrer und Kontrolleure, die aus dem Ausland und Italien stammen und daher nur Italienisch sprechen;
• Durchsagen in Zügen, die nur in italienischer Sprache erfolgen;
• Rechnungen, die nur in italienischer Sprache ausgestellt werden;
• Baustellenbeschilderungen, auf denen die deutsche Sprache gänzlich fehlt;
• Produktbeschreibungen auf Lebensmittelpackungen, die entweder nur in Italienisch vorliegen oder deren deutscher Text durch ein italienisches Etikett überklebt wird;
• Homepages von öffentlichen Einrichtungen in Süd-Tirol, die nur in italienischer Sprache abrufbar sind, da es sich um gesamtstaatliche Seiten handelt;
• Staatlich vorgeschriebene Computerprogramme für die bürokratische und steuerrechtliche Abwicklung, die es nur in italienischer Sprache gibt;
Die Liste der Verletzungen des Rechtes auf Gebrauch der deutschen Sprache in Süd-Tirol ist schier endlos, und all die genannten Beispiele (und noch viele mehr) sind durch Anfragen im Landtag umfassend dokumentiert.
Die Gründe für die systematische Missachtung des Rechtes auf Gebrauch der deutschen Sprache sind mannigfaltig und reichen von der nationalistischen „Siamo-in-Italia-Mentalität“, über angeblich unbeabsichtigte Fehler, technische Probleme, Dokumente, die „zufällig“ vergriffen sind, die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen an Subunternehmen, bis hin zu Personalengpässen. Es gibt praktisch für alles eine Ausrede, warum den Süd-Tirolern das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache verwehrt wird.
Allen Gründen gemein ist jedoch der Umstand, dass sie überhaupt nur deshalb möglich sind, weil sie akzeptiert und nicht sanktioniert werden. Mehr noch: Inzwischen hat man sich schon so daran gewöhnt, dass das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache oft gar nicht mehr eingefordert wird, und wenn doch, wird
dies als Aufmüpfigkeit oder Rückständigkeit abgestempelt.
Wohin diese Entwicklung führt (und teilweise schon geführt hat), ist daran ersichtlich, dass inzwischen sogar schon politische Ausnahmeregelungen getroffen werden, um die systematische Missachtung der gesetzlichen Sprach- und Proporzbestimmungen zu Ungunsten der deutschen Bevölkerung zu legitimieren.
Diese vermeintlichen Ausnahmeregelungen werden regelrecht zum Normalzustand und sind nichts anderes als ein Verzicht auf das hart erkämpfte Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache in Süd-Tirol.
Insbesondere die Rechtfertigung dieser Gesetzeswidrigkeiten mit dem Argument der Personalknappheit, da ansonsten ein öffentlicher Dienst angeblich nicht mehr gewährleistet werden könnte, ist besonders schwerwiegend, da sich dieses Scheinargument auf praktisch alle Bereiche des öffentlichen Lebens ausdehnen lässt. Heute ist es die ärztliche Versorgung, die angeblich nicht mehr garantiert werden kann, wenn die Süd-Tiroler nicht rein italienischsprachige Ärzte akzeptieren. Morgen heißt es, dass ein Dorf keine Polizeistation mehr bekommt, wenn nicht auf deutschsprachige Polizisten verzichtet wird, oder dass die Post nicht mehr ausgetragen werden kann, wenn nicht rein italienischsprachige Briefträger angestellt werden usw.
Für den einzelnen Bürger ist es auf Grund der Ausnahmebestimmungen und rechtlichen Grauzonen jetzt schon kaum mehr nachvollziehbar, wo das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache eingefordert werden kann und wo nicht.
Die systematische Aufweichung der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit stellt jedoch nicht nur eine Diskriminierung der deutschsprachigen Bevölkerung dar, sondern führt auch dazu, dass die gesamte interne Kommunikation zwischen Behörden und öffentlichen Dienstleistern immer öfter nur mehr in italienischer Sprache geführt wird, da dort immer mehr Personen arbeiten, die die deutsche Sprache nicht verstehen. Aus Kosten- und Zeitgründen wird dann irgendwann alles nur mehr in italienischer Sprache abgewickelt.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zum Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache ist laut Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574 das Regierungskommissariat zuständig. Bei Nichtbefolgung der Bestimmungen müsste eine Verwaltungsstrafe in Höhe von mindestens einer Million Lire bis höchstens fünf Millionen Lire verhängt werden. Für die Verhängung dieser Geldstrafe hätte der Regierungskommissar zu sorgen (Art. 2, Absatz 5).
Auch hier liegt die Betonung auf „hätte“, denn das Regierungskommissariat und die Polizei werden praktisch immer nur dann aktiv, wenn es darum geht dafür zu sorgen, dass die italienische Sprache flächendeckend in Süd-Tirol zur Anwendung kommt. Lebensmittelhändler, die in Süd-Tirol Produkte aus Österreich und Deutschland verkaufen, werden beispielsweise regelmäßig kontrolliert und bestraft, wenn nicht auf jedem Produkt ein italienisches Produktbeschreibungsetikett angebracht ist. Wenn hingegen Produkte ohne deutsche Beschreibung verkauft werden, bleiben die Behörden untätig.
Auf eine Landtagsanfrage hin hat das Regierungskommissariat sogar mitgeteilt, dass in Süd-Tirol angeblich keine Verstöße gegen das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache vorliegen. Ein Hohn, wenn man bedenkt, dass praktisch keine Landtagssitzung vergeht, in der nicht Verstöße gegen dieses Recht der Süd-Tiroler aufgezeigt werden.
Die Süd-Tiroler haben das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache, zumal die deutschsprachige Bevölkerung auch die Mehrheitsbevölkerung ist. Wenn dieses Recht nicht in allen Bereichen des öffentlichen Lebens konsequent eingefordert und eingehalten wird, stirbt dieses Recht!
Der Landtagsklub der Süd-Tiroler Freiheit bringt daher diese Woche einen Beschlussantrag im Landtag zur Abstimmung, welcher folgende Punkte beinhaltet:
1. Der Süd-Tiroler Landtag bekräftigt das unverzichtbare Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache in Süd-Tirol und fordert die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass dieses Recht ausnahmslos in allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Süd-Tirol gewährleistet wird.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, bei Verstößen gegen das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache Sanktionen beim Regierungskommissariat einzufordern bzw. wo möglich, diese selbst zu verhängen und gegebenenfalls auch juridisch dagegen vorzugehen.
3. Der Landtagspräsident wird beauftragt, den Regierungskommissar zu einer Aussprache in den Landtag einzuladen, um die Probleme in Bezug auf die Verletzungen des Gebrauchs der deutschen Sprache zu besprechen.
4. Die Landesregierung wird beauftragt, die Beschwerdestelle des Landes aufzuwerten. Diese sollte mittels Informationskampagnen gezielt auf die Verpflichtungen zur Zweisprachigkeit hinweisen, die Bevölkerung über die Möglichkeit der Beschwerdeführung informieren und geschädigten Personen Rechtshilfe leisten, die in begründeten Fällen gegen die Missachtung des Rechts auf Gebrauch der deutschen Sprache vorgehen wollen.
5. Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich für die Überarbeitung und Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zum Gebrauch der deutschen Sprache aus, da viele Bereiche (z.B. Digitalisierung, Teilprivatisierung von öffentlichen Unternehmen, zusätzliche Dienstleistungen) in den ursprünglichen und noch immer geltenden Rechtsnormen nicht berücksichtigt wurden.
6. Der Süd-Tiroler Landtag erneuert die Forderung nach einer Übertragung der Zuständigkeiten des Regierungskommissariats an den Landeshauptmann und fordert die Landesregierung auf, mit der italienischen Regierung diesbezüglich in Verhandlungen zu treten.
Süd-Tiroler Freiheit,
Freies Bündnis für Tirol.